Wirtschaftskammer kämpft mit Altlasten im Pensionssystem

Wirtschaftskammer kämpft mit Altlasten im Pensionssystem
Der Rechnungshof kritisiert einen "rechtlich zweifelhaften Sozialplan", die Kammer spricht von 30 Millonen Euro Kosten.

Mitarbeiter der Wirtschaftskammer, die seit 2012 angefangen haben, erhalten eine ASVG-Pension ohne Zusatzleistung. Die Kammer hat aber noch zahlreiche Altlasten aus früheren Regelungen, zeigt ein Rechnungshofbericht. Dazu gehören hohe Zahlungen für einen Teil der Pensionisten und ein rechtlich zweifelhafter Sozialplan, über den Mitarbeiter 2001 für einen freiwilligen Abschied entschädigt wurden.

Schlecht kommt der Sozialplan des Jahres 2001 beim Rechnungshof weg. Das damalige Personalkonzept sah vor, über die Vereine "Experten für die Wirtschaft" (EFW) bzw. "Austrian Senior Expert Pool" (ASEP) Mitarbeitern, die freiwillig vorzeitig aus dem Unternehmen ausschieden, bis zum gesetzlichen Pensionsanspruch Geld zukommen zu lassen. Dabei ging es um Einmalzahlungen und Überbrückungszahlungen.

Keine Befugnis

Die Vereinskonstruktion an sich wird im Rechnungshofbericht nicht kritisiert. Der Rechnungshof kritisiert allerdings ganz grundsätzlich, dass die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der WKÖ nicht befugt waren, die damaligen Vereinbarungen zu treffen. Vielmehr hätten sie vom Kammertag beschlossen und vom Wirtschaftsminister genehmigt werden müssen.

Wie viel Geld auf diesem Weg an 304 Begünstigte geflossen ist, lässt sich aus dem Rechnungshofbericht nicht nachvollziehen. "Der Aufwand für die Einmalzahlungen war in der Wirtschaftskammer Österreich nicht mehr erhebbar, die Überbrückungszahlungen beliefen sich alleine 2011 bis 2017 auf knapp 16 Mio. Euro" schreibt der Rechnungshof.

Günstige Abmachungen

Die Wirtschaftskammer spricht in einer Aussendung von 30 Mio. Euro Kosten für den gesamten Sozialplan im Laufe von 17 Jahren. Heute würden nur mehr 20 ehemalige WKÖ Mitarbeiter den Sozialplan in Anspruch nehmen, Ende 2022 laufe er aus, hebt die WKÖ hervor.

Die Abmachungen seien sehr günstig für die Mitarbeiter aber nachteilig für die Wirtschaftskammer gewesen, kritisiert der Rechnungshof. Denn für die Übergangszeit bis zum gesetzlichen Pensionsanspruch standen laufenden Zahlungen von 50 Prozent des letzten Bezugs, verschiedenen Einmalzahlungen sowie einer Entschädigung knapp über der Geringfügigkeitsgrenze nur eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Monat gegenüber. Bei den anschließenden Pensionszahlungen habe das Modell außerdem kaum Einsparungen gebracht.

Kommentare