Wirecard: Deutsche Wirtschaftsprüfer gegen schärfere Regulierung

Untersuchungsausschuss zum Bilanzskandal Wirecard startet
Die Branche war ins Visier geraten, nachdem der Wirtschaftsprüfer EY mehr als zehn Jahre lang die Bilanzen von Wirecard testiert hatte, bevor das Unternehmen in die Insolvenz rutschte.

Der Verband der Wirtschaftsprüfer wehrt sich gegen die geplante Verschärfung der Vorschriften für die im Wirecard-Skandal in Misskredit geratene Branche. Der Gesetzentwurf aus dem Finanz- und Justizministerium drohe die Qualität der Abschlussprüfung zu verschlechtern, statt die Prüfer zu stärken, heißt es in einer Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW), die einen Großteil der 15.000 Prüfer vertritt.

Der Entwurf "schadet so der deutschen Wirtschaft und der Finanzmarktintegrität". Das Gesetz greife "massiv in die Geschäftsmodelle des Berufsstands ein", etwa was eine stärkere Haftung der Prüfer betreffe, kritisiert IdW-Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann.

Die Branche war in den Brennpunkt geraten, nachdem die Wirtschaftsprüfer von EY mehr als zehn Jahre lang die Bilanzen von Wirecard testiert hatten, bevor das Unternehmen in die Insolvenz rutschte. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass es seit mindestens fünf Jahren bei dem Zahlungsabwickler zu Manipulationen gekommen war. Die Bilanzprüfer argumentieren, gegen Betrug nicht gefeit zu sein.

Es sei "kein systematisches Versagen der Abschlussprüfung zu erkennen", heißt es auch in der Stellungnahme des IdW. Aus dem Fall Wirecard lasse sich keine weitergehende Trennung von Prüf- und Beratungsaufträgen an die Wirtschaftsprüfer ableiten, wie sie in dem Gesetzentwurf gefordert wird. Unklar sei auch, wie ein häufigerer Wechsel des Bilanzprüfers dazu beitragen könne, vergleichbare Betrugsfälle zu verhindern. Wenn die Bilanzprüfer mehr für ihre Arbeit haften müssten, drohe eine noch stärkere Konzentration im Markt, weil kleinere Prüfungsgesellschaften das Risiko nicht tragen könnten. Steigende Versicherungsprämien zur Absicherung bedeuteten höhere Kosten für die Wirtschaft.

Handlungsbedarf sieht das IdW vielmehr bei den Unternehmen. Die Vorstände müssten dazu verpflichtet werden, für ein System zu sorgen, das die Einhaltung der Vorschriften (Compliance Management) sichere und damit kriminellen Handlungen vorbeuge. Um die Strafverfolgung von Bilanzbetrug soll sich nach Naumanns Vorstellungen die Abteilung für organisierte Kriminalität im Bundeskriminalamt (BKA) kümmern.

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