Wer ab kommenden Donnerstag ein Paket aus China erhält, muss dafür mehr bezahlen. So wie auch KURIER-Leserin Stefanie P., die als Schmuck-Designerin regelmäßig kleine Sendungen bei Alibaba bestellt. Ab 1. Juli muss für alle Sendungen aus Drittstaaten ab dem ersten Euro eine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Die bisher gültige Freigrenze für Pakete mit einem Warenwert von unter 22 Euro fällt weg.
Damit soll mehr Steuergerechtigkeit zwischen globalen Versandhandelsriesen sowie kleineren Händlern in der Europäischen Union und in Österreich erzielt werden. Zollabgaben werden wie bisher ab einem Warenwert von 150 Euro fällig.
Versender aus Drittstaaten können die Steuer über ein elektronisches System (IOSS – Import One Stop Shop) ihren Kunden in Österreich direkt bei der Bestellung verrechnen, dann sind keine weiteren Schritte bei der Einfuhr in Österreich notwendig. Tun sie dies jedoch nicht, kommt die österreichische Post ins Spiel.
Falschdeklaration
Viele Versender haben in der Vergangenheit einen zu niedrigen Warenwert angegeben, damit keine Steuern anfallen. Laut Finanzministerium soll das bei drei Viertel aller China-Pakete der Fall gewesen sein.
Fehlen die Wertangaben auf der Sendung, müssen die Dokumente vom Empfänger nachgereicht werden. Abgewickelt wird dies von der Post, die ein gesetzliches Abkommen mit dem Finanzministerium hat – und dabei auch mitverdient. Sie führt zunächst die Einfuhrumsatzsteuer an die Zollbehörde ab – geht quasi in Vorleistung – und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung dem Sendungsempfänger.
Für den zusätzlichen Aufwand verrechnet die Post ein Zollstellungsentgelt bzw. Importtarif. Bis zu einem Warenwert von 150 Euro netto beträgt dieser 5 Euro, bis 1.000 Euro 10 Euro und über 1.000 Euro 30 Euro. Frau P. versteht nicht, warum sie jetzt für jedes Packerl exakt 5 Euro „Versandgebühr“ an die Post abführen soll, wenn der Absender gar keine verlangt.
Aufwandsentschädigung
Post-Sprecher Markus Leitgeb begründet die 5 Euro mit dem Aufwand für die Post, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht. Muss der Empfänger kontaktiert werden und das Paket zwischengelagert werden, verrechnet die Post zusätzlich ein Bearbeitungs- und Lagerentgelt in Höhe von 24 Euro netto. Die Entgelte wurden von der Regulierungsbehörde abgesegnet.
Mitbewerber dpd hebt keine Gebühr beim Empfänger ein, will jedoch nur mit jenen Versendern aus China zusammenarbeiten, die über IOSS deklarieren.
Die Post hat eine eigene Infoseite zu den Importtarifen eingerichtet. Diese finden Sie hier
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