22-Euro-Zollfrei-Grenze fällt: 86 % der Pakete mit zu geringem Wert deklariert

Gernot Blümel
"Auffallend viele" Pakete aus Nicht-EU-Ländern - insbesondere China. Oft handelt es sich um gefälschte Arzneimittel.

Bis dato sind für Paketsendungen mit einem Warenwert bis 22 Euro keine Vorlage und keine Erfassung durch den Zoll vorgesehen. Ab Juli gelten für alle Warensendungen aus Drittstaaten, die in die EU eingeführt werden, neue Regeln. Ab dann muss - unabhängig vom Warenwert - eine Zollanmeldung abgegeben und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden.

Gernot Blümel

Bedingt durch die Corona-Pandemie hat der Paketversand auch aus diesen Ländern zugenommen. Wie Schwerpunktkontrollen des Zolls ergeben haben, sind "auffallend viele Sendungen" aus Ländern außerhalb der EU mit Werten von unter 22 Euro oder als Geschenk mit geringem Wert deklariert, heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums.

Beim Zoll geht man bereits vor der neuen Regelung mit Schwerpunktkontrollen gegen die Unterfakturierung vor. Der Grund: Dem österreichischen Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen, heimischen Händler entsteht dadurch einen Wettbewerbsnachteil.

10 Millionen falsch deklarierte Sendungen

"2018 waren es schätzungsweise noch rund 7 Millionen solcher Sendungen, während wir 2020 bei rund 10 Millionen liegen", so Finanzminister Gernot Blümel in einer Aussendung.

Konkret wurde laut Finanzministerium von Jänner 2020 bis Ende November 2020 bei 22.000 Anschreiben in 86 Prozent der Fälle ein zu geringer Wert erklärt; zu 75 Prozent bei Sendungen unter 22 Euro, woraufhin Einfuhrumsatzsteuer von 378.286 Euro eingehoben wurde.

Absender aus China, USA und Israel

Bei jenen Versendern, die systematisch zu geringe Werte deklarieren, handelt es sich vor allem um Anbieter aus China, den USA und Israel. Diese Unterfakturierungen betreffen gemäß Finanzministerium "vor allem Textilien, Modeaccessoires, technische sowie elektronische Geräte". Zudem gefunden wurden Verbotswaren wie Waffenteile oder psychotrope Substanzen.

Potenzmittel oder gefälschte Nahrungsergänzungsmittel

Auffällig gewesen seien zudem bei der Zollkontrolle von Paketen aus Drittstaaten gefälschte oder nicht zugelassene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen (u. a. Potenzmittel), die vornehmlich in Indien oder Singapur bestellt wurden.

Wöchentliche Schwerpunktaktionen

Neben laufenden physischen Kontrollen bei Post und Expressdiensten finden laut Blümel wöchentliche Schwerpunktaktionen statt, teils auch in internationalen Kontrolloperationen von Zoll und Polizei. In den nächsten Wochen würden wöchentlich weitere intensive Überprüfungen im Versandhandel aus Drittländern bei Post und Expressdiensten durchgeführt.

Einfuhrsteuer ab 1. Juli 2021

Ab 1. Juli ist auch für Waren mit einem Wert von unter 22 Euro von der Post und den Schnelldiensten eine Zollanmeldung abzugeben und die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Ursprünglich war die Neuregelung schon für Anfang 2021 vorgesehen. Krisenbedingt wurde sie nun um ein halbes Jahr verschoben. Gleichzeitig werde das IOSS-Systems (Import-One-Stop-Shop) angewendet, so der Finanzminister in einer Aussendung.

Ausnahmen für Kleinsendungen

Für Kleinsendungen bis 150 Euro sowie für Privat-an-Privat-Sendungen wird es eine Ausnahme geben. Zudem wird es möglich sein, die Umsatzsteuer bereits im Rahmen der Internetbestellung über eine sogenannte One-Stop-Shop-Plattform zu entrichten, sodass diese bei der Einfuhr - wenn dies in der Anmeldung mit entsprechendem Code und der Identifikation der Plattform (IOSS-Nr.) deklariert wird - nicht zu bezahlen ist.

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