Westbahn hofft auf 50 Mio. Euro Rückzahlung von den ÖBB

Westbahn hofft auf 50 Mio. Euro Rückzahlung von den ÖBB
Westbahn könnte den ÖBB jahrelang zu hohe Summen für die Benützung der Schieneninfrastruktur bezahlt haben.

Die private Bahngesellschaft Westbahn könnte den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) jahrelang zu hohe Summen für die Benützung der Schieneninfrastruktur bezahlt haben. Nach einer Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) und einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), der am Donnerstag übermittelt worden sei, hofft das Unternehmen nun auf eine Rückzahlung von bis zu 50 Mio. Euro.

Ausgehend von einem VwGH-Erkenntnis habe das Bundesverwaltungsgericht nun klar definiert, dass die Schienen Control Kommission als Regulationsbehörde nur die variablen, direkt mit einer Zugfahrt zusammenhängenden Kosten für die Bemessung der Entgelthöhe heranziehen dürfe, aber nicht - wie bisher laut Westbahn geschehen - anteiligen Fixkosten, teilte die Bahngesellschaft am Freitag mit. Der Regulator müsse nun die rechnerische und sachliche Richtigkeit jedes einzelnen Kostenbestandteils überprüfen.

"Die rechtliche Argumentation der Westbahn hinsichtlich überhöhter verrechneter Infrastrukturbenützungsentgelte wurde nach der Bestätigung durch den VwGH somit auch vom BVwG übernommen", hieß es seitens der Westbahn.

 

 

Aufgrund von Gutachten, welche die Westbahn erstellen lassen habe, und aufgrund der aktuellen Höhe, welche die ÖBB-Infrastruktur AG als direkte Kosten pro Zugkilometer angibt, sei klar ersichtlich, dass "bislang deutlich überhöhte Verrechnungen" zur Anwendung gekommen seien. Ein Rückzahlungsbedarf durch die ÖBB an die Westbahn in Höhe von "bis zu 50 Mio. Euro" für die Fahrplanjahre 2012 bis einschließlich 2017 werde dadurch "als plausibel angenommen". Die Westbahn ist erst seit Dezember 2011 operativ tätig, wie eine Sprecherin im Gespräch mit der APA erinnerte.

Das Ergebnis der Rechnungsüberprüfung kann die ÖBB laut Meinung der Westbahn aber noch viel teurer zu stehen kommen: Da die "überhöhte Verrechnung" nicht nur den privaten Bahnanbieter, sondern alle nationalen und internationalen Verkehre von Eisenbahnunternehmen der Jahre 2011 bis 2017 betreffe, könne sich ein Rückzahlungssumme von bis zu 1,5 Mrd. Euro ergeben.

Das Erkenntnis des VwGH und der Beschluss des BVwG seien "ein wichtiger Schritt hin zur Transparenz und gegen die Diskriminierung im Zuge der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in Österreich." Es müssten aber auch noch die Kosten für die Infrastrukturbenützung der Jahre 2018, 2019 und 2020 nach den nun vom BVwG definierten Maßstäben überprüft werden.

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