Welche Strafe Rene Benko insgesamt droht
René Benko sitzt seit 543 Tagen bzw. 18 Monaten in U-Haft. Das ist eine für österreichische Verhältnisse außergewöhnlich lange Untersuchungshaft. Das gesetzliche Höchstmaß bei schweren Verbrechen beträgt zwei Jahre.
Aber die Ermittlungen sind auch außergewöhnlich. Drei Anklagen, Verfahren in drei Ländern, ein Insolvenz-Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe: Die juristische Aufarbeitung des Signa-Zusammenbruchs ist voll im Gange. Doch wie viel Haftstrafe droht René Benko tatsächlich? Und was passiert mit den Millionen an etwaigen hinterzogenen Steuern?
Johannes Zink zählt zu den führenden Strafverteidigern in Österreich
Die Strafdrohung
Der KURIER hat den renommierten Strafverteidiger Johannes Zink ersucht, die komplexen rechtlichen Zusammenhänge zu analysieren – und der räumt mit einem verbreiteten Irrtum auf: Mehr als zehn Jahre Haft kann Benko in Österreich nicht ausfassen, egal wie viele Verfahren parallel laufen.
„Selbst wenn Herr Benko in allen Verfahren rechtskräftig verurteilt werden sollte, liegt das Maximum bei zehn Jahren unbedingter Freiheitsstrafe“, erklärt Zink im Gespräch mit dem KURIER. Der Grund: In Österreich gilt bei Vermögensdelikten wie Untreue, Betrug oder betrügerischer Krida ein Höchststrafrahmen von zehn Jahren.
Andere Strafen
Laut Professor Robert Kert vom Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht der Wirtschaftsuniversität kann aber eine etwaige Finanzstrafe auf die gesamte Haftstrafe aufgeschlagen werden. „Es gibt eine Kumulation der Strafen, weil das Finanzstrafrecht ein anderes Sanktionensystem hat“, sagt Kert zum KURIER. Wenn zum Beispiel ein Abgabenbetrug in Millionenhöhe vorgeworfen würde, dann könnte eine Höchststrafe nach dem Finanzstrafrecht von bis zu zehn Jahren dazukommen.
„Die Strafen für die Finanzvergehen sind gesondert von den anderen Strafen zu verhängen“, sagt Kert.
Trient und München
Parallel zu den österreichischen Verfahren laufen Ermittlungen in München und Italien. In Südtirol wurde im Dezember 2024 sogar Haftbefehl gegen Benko erlassen.
„Solange er nicht nach Deutschland oder Italien reist, kann ihm nichts passieren“, sagt Zink. „Wir liefern eigene Staatsbürger nicht aus.“ Auch nach Verbüßung einer österreichischen Strafe könne er nicht einfach nacheinander in jedem Land verurteilt werden. Der europarechtliche Grundsatz „nicht zweimal für dieselbe Tat“ greift auch hier. In Trient ist der Tiroler mit 36 Personen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. In Italien ist es aber möglich, dass ein Angeklagter in Abwesenheit verurteilt wird.
Und in München läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren, weil ein dreistelliger Millionenbetrag eines arabischen Staatsfonds im Zuge eines Immo-Projekts zweckwidrig verwendet worden sein soll. Zu diesem Faktum ermittelt aber auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Benko. Unklar ist, ob die WKStA diesen Fall nach München abtreten wird. Ein solches Ersuchen haben die Münchner bereits im Frühjahr 2026 gestellt.
Bisherige Strafen
Im Oktober 2025 ist Benko in Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt, in einem anderen Punkt jedoch freigesprochen worden. Kürzlich hat der OGH den Freispruch allerdings aufgehoben und den Schuldspruch bestätigt. Das Landesgericht Innsbruck muss den freigesprochenen Teil neu verhandeln und das Strafausmaß neu bemessen. In einem zweiten Verfahren im Dezember 2025 kassierte Benko wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig 15 Monate bedingte Haft aus. Mitte Juni 2026 erhob WKStA die dritte Anklage gegen ihn wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida. Benko bestreitet alle Vorwürfe.
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