Warum Politik und Firmen auf Kurzarbeit setzen
Die Regierung betont gebetsmühlenartig, dass der Wirtschaftsmotor weiter läuft, dennoch greift sie einer Reihe von Firmen proaktiv unter die Arme. Allen voran im Tourismus. Die Airline-Branche rechnet weltweit mit Umsatzeinbußen von 113 Milliarden Euro, in Österreich hat die AUA wie berichtet 7.000 Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet. Der Flughafen prüft dem Vernehmen nach ähnliche Schritte und auch in anderen Branchen bekommt das Thema Kurzarbeit wieder neue Aktualität.
Ende Februar waren in Österreich insgesamt 1.700 Mitarbeiter in 21 Betrieben in Kurzarbeit. Ziel der Maßnahme ist es, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Arbeitsplätze in den Unternehmen zu erhalten. Firmenchefs reduzieren die Arbeitszeit ihrer Belegschaft und fangen den aliquoten Lohnverlust durch Förderungen des Arbeitsmarktservice (AMS) zumindest teilweise ab.
Einziges Problem: Die gesetzlich vorgesehen 20 Millionen Euro, die das AMS für die Maßnahme im Budget hat, sind schon jetzt aufgebraucht und das, bevor die Kurzarbeit bei der AUA überhaupt begonnen hat. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl fordert jetzt eine Budget-Aufstockung auf 150 Millionen Euro. „Mit der Umschichtung von AMS-Geldern wird es nicht getan sein“, heißt es Samstagmittag auch seitens der Gewerkschaft.
Ruf nach mehr Budget
Wie viel Geld die Regierung für das Maßnahmenpaket locker machen wird, wird sich kommende Woche entscheiden. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt jedenfalls, dass die meisten Firmen „die Arbeitszeit um 50 bis 60 Prozent reduzieren“, erklärt AMS-Sprecherin Beate Sprenger. Das Ganze bei einer Gehaltsreduktion in einer Größenordnung von rund zehn Prozent. Das funktioniert dank der Förderung des AMS, das einen fiktiven Arbeitslosengeld-Anteil zuschießt.
Die genaue Höhe des Pauschalsatzes pro Ausfallstunde richtet sich nach den Aufwendungen, die der Arbeitslosenversicherung für Arbeitslosengeld zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge entstehen würden. Die für die Qualifizierungsunterstützung fixierten Pauschalsätze beinhalten einen Zuschlag für schulungsbedingte Mehraufwendungen im Ausmaß von 15 Prozent. Für die Höhe des jeweiligen Pauschalsatzes ist die gesetzlich geltende oder kollektivvertraglich festgelegte Normalarbeitszeit, das monatliche Bruttoentgelt zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen vor Kurzarbeitsbeginn und die jeweilige Anzahl der Kinder maßgeblich.
Grundsätzlich kann maximal sechs Monate auf Kurzarbeit umgestellt werden. Allerdings kann die Maßnahme um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden, bis der maximale Beihilfenzeitraum von 24 Monaten erreicht ist.
In Österreich haben derzeit unter anderem das voestalpine-Werk in Kindberg oder Kässbohrer, ein Hersteller von Fahrzeugtransportern und Aufbauten, Kurzarbeit (von 950 bzw. 300 Mitarbeitern) angemeldet. Grundsätzlich muss die Arbeitszeitreduktion mindestens zehn Prozent betragen und darf nicht über 90 Prozent der gesetzlich bzw. kollektivvertraglich festgelegten Normalarbeitszeit liegen. Ausgenommen von der Maßnahme sind übrigens Lehrlinge und geschäftsführende Manager in Betrieben.
Rückblick: Finanzkrise
Vor gut zehn Jahren, am Höhepunkt der Wirtschaftskrise 2009, waren in Österreich mehr als 60.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Die Kosten dafür wurden in der Folge mit 450 Millionen Euro beziffert. Davon haben laut Berechnungen der Industriellenvereinigung die Betriebe ein Drittel finanziert, 114 Millionen kamen von der öffentlichen Hand und 41 Millionen von den Arbeitnehmern. Im Jahr 2010 waren 23.700 Menschen in Österreich in Kurzarbeit, was dem Staat rund 55 Millionen Euro gekostet hat. Allerdings wurden damit weitere Kündigungswellen verhindert.
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