VW muss Klägerin Finanzierungskosten ersetzen
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag ein weiteres Urteil im VW-Dieselskandal gefällt. Demnach muss der Konzern betroffene Kunden so entschädigen, als hätten sie das Auto nicht gekauft, einschließlich der Finanzierung über die VW Bank. Der Konzern muss der Klägerin also mehr als 3.000 Euro erstatten, die sie für Darlehenszinsen und eine Kreditausfallversicherung bezahlt hat.
Das Urteil soll Auswirkungen auf mehrere tausend Verfahren haben, bei denen es durchschnittlich um 2.000 Euro geht. VW bestreitet allerdings, dass der Entscheid auf all diese Fälle übertragbar ist.
Bei Kunden, die beim Kauf ein verbrieftes Rückgaberecht vereinbart hätten, soll es laut dem Konzern nicht anwendbar sein. Wenn die Käufer die Möglichkeit hatten, das Fahrzeug nach Begleichung der letzten Rate zu einem vorher vereinbarten Preis zurückzugeben, sei ihnen kein Schaden entstanden, so die Argumentation.
Grundlage des aktuellen Entscheids ist ein BGH-Urteil aus dem Vorjahr. Demnach hat VW seine Kunden mit der Manipulation der Abgaswerte unter Prüfbedingungen systematisch getäuscht.
Dem Großteil der Käufer wurde deswegen das Recht eingeräumt, die Fahrzeuge zurückzugeben, wobei ein Teilbetrag für die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis abgezogen wird. In Folge hat sich der Konzern mit Zehntausenden Kunden auf einen Vergleich geeinigt.
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