Neue Chancen für alte und neue Klagen

Neue Chancen für alte und neue Klagen
Der Dieselskandal ist für die Autobauer noch lange nicht ausgestanden. Getäuschte Kunden haben neuen Chancen auf Schadenersatz

Der Dieselskandal erreicht 2021 neue Dimensionen und weitet sich auf fast alle Autohersteller und neue Modelle aus, die bis 2018 verkauft wurden. Auch in Österreich wird VW Vergleichszahlungen leisten. Diese Prognose ist kein Wagnis. Drei wegweisende Urteile von Höchstgerichten aus dem Vorjahr werden 2021 voll aufschlagen.

Das erste fällte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH): er sprach den Klägern von VW-Dieselautos grundsätzlich Schadenersatz zu, weil der Konzern aus Gewinnstreben seine Kunden „vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt“ hat. Das Software-Update ändert daran nichts.

Die nächsten Urteile stammen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Zuerst entschied er, dass man Autohersteller nicht nur im Herstellerland klagen darf, sondern dort, wo verkauft wird, also auch in Österreich.

Dann kam ein echtes „Hammer-Urteil“: jede Art von Abschalteinrichtung ist verboten, die Abgaswerte beim Zulassungstest systematisch schönen. Die Grenzwerte für schädliche Abgase sind auch auf der Straße einzuhalten und nicht nur während der 20 Minuten beim Test.

Dieses Urteil geht weit über den VW-Konzern hinaus und umfasst alle Hersteller, die Autos mit illegalen Abschalteinrichtungen verkauft haben und die deswegen zurückgerufen wurden. Laut deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) sind das Hunderttausende Dieselautos von Daimler-Mercedes, Opel, BMV, Fiat, Renault usw.

Das BGH-Urteil brachte in Deutschland die Wende. VW bot serienweise Vergleichszahlungen an – aber nur jenen, die wegen des Betrugsmotors EA 189 geklagt hatten. Das half auch 500 österreichische Kunden, die bei der deutschen Musterfeststellungsklage zunächst leer ausgegangen waren und die über den Verbraucherschutzverein (VSV) in Deutschland individuell geklagt hatten. Die ersten haben das Geld schon am Konto.

Und in Österreich? Seit die Zuständigkeitsfrage geklärt ist, kamen die Sammelklagen des Vereins für Konsumentenschutz (VKI) für 10.0000 Geschädigte wieder in die Gänge. Vergleiche sind in Reichweite. Intakte Klag- und Gewinnchancen haben 10.000 VW-Käufer, die sich als Privatbeteiligte gemeldet haben. Völlig neue Dimensionen tun sich für alle auf, die bisher nur brav zum Software-Update gefahren sind.

Sollten sich die heimischen Höchstrichter dem BGH anschließen (vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung), wäre das Betrug und bei Betrug verfallen die Ansprüche erst nach 30 Jahren! Rund 360.000 Besitzer von alten VW-Betrugsdiesel könnten neu klagen.

Dass die Justiz die Position betrogene Dieselkäufer stärkt, hilft nur, wenn man klagt. Wer nichts tut, geht leer aus. Klagen macht nicht immer Sinn. Es darf nichts verjährt sein und man soll keine zusätzlichen Risiken und Kosten eingehen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann auf Verbraucherorganisationen mit Prozessfinanzierern zurückgreifen. Vom Schadenersatz muss etwas übrig bleiben. Bei Hunderttausenden Kilometern am Tacho kann es passieren, dass der erstrittene Schadenersatz vom Nutzungsentgelt aufgefressen wird, das die Hersteller einbehalten dürfen.

Lydia Ninz ist Mobilitätsexpertin beim Verbraucherschutzverein (VSV) und betreibt als Journalistin den Blog lydianinz.at

 

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