VW-Dieselaffäre: Finanzaufsicht prüft auf Insiderinformationen

Volkswagen-Verwaltungsgebäude in Wolfsburg
Das Kraftfahrt-Bundesamt und Verkehrsminister Dobrindt wurden angeblich bereits einen Tag vor der Ad-hoc-Meldung informiert.

In der Dieselaffäre bei Volkswagen prüft die Finanzaufsicht Bafin laut einem Spiegel-Bericht, ob der Autohersteller möglicherweise vorzeitig wichtige Informationen an Dritte weitergegeben hat. "Wir sehen uns diesen Vorgang mit Blick auf eine möglicherweise unbefugte Weitergabe von Insiderinformationen an", sagte eine Bafin-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Freitag.

Dem Spiegel zufolge soll VW das Kraftfahrt-Bundesamt und Verkehrsminister Alexander Dobrindt bereits einen Tag vor Veröffentlichung einer entsprechenden Ad-hoc-Meldung am 22. September 2015 über das Thema Schummelsoftware unterrichtet haben. Zu den Details wollte sich die Bafin-Sprecherin nicht äußern. Ein VW-Sprecher sagte der dpa: "Das Unternehmen sieht sich weiter in der Auffassung bestätigt, dass der Volkswagen-Vorstand seine kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat."

Finanzmärkte zu spät informiert?

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt bereits seit längerem in der Frage, ob aktuelle und frühere Führungskräfte die Finanzmärkte zu spät informiert haben. 2015 hatten Behörden in den USA aufgedeckt, dass Volkswagen dort die Abgasmessung von Dieselfahrzeugen manipulierte. Weltweit waren schließlich Millionen Autos von "Dieselgate" betroffen, VW stürzte in eine tiefe Krise. Unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Abgasbetrugs Ende September 2015 brach der Börsenkurs der VW-Aktie ein. Laut Gesetz müssen Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, umgehend ("ad hoc") veröffentlicht werden. VW erklärte, sich an alle gültigen Regeln gehalten zu haben.

Gericht klärt Zuständigkeit für Schadenersatzklagen

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat indes die Zuständigkeit für Schadenersatzklagen im Zuge des Abgasskandal geklärt, die sich sowohl gegen Volkswagen als auch die Dachgesellschaft Porsche SE richten. Kläger, die Aktien der Porsche SE besitzen, müssen ihre Ansprüche am Landgericht Stuttgart geltend machen, wie ein OLG-Sprecher am Freitag in Braunschweig mitteile.

Maßgeblich sei der Sitz des Emittenten des betroffenen Wertpapiers. Das Landgericht Braunschweig könne in dem Fall nicht angerufen werden.

Die Porsche SE hält die Mehrheit der Stimmrechte an VW, der Autobauer Porsche AG wiederum ist eine Tochter von Volkswagen. Die Kläger werfen den Autobauern in der Regel vor, zu spät über die Abgas-Probleme informiert zu haben. Die Unternehmen halten die Vorwürfe für unbegründet.

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