VKI-Chefjurist: „Von VW bisher kein Anzeichen für ein Angebot“

VKI-Chefjurist: „Von VW bisher kein Anzeichen für ein Angebot“
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) würde sich Vergleichsgesprächen nicht verschließen, aber sich auch nicht abspeisen lassen.

„Von der VW-Seite gab es bisher kein Anzeichen für ein Angebot, Vergleichsgespräche zu führen“, sagt Thomas Hirmke, Chefjurist des Verein für Konsumenteninformation (VKI) zum KURIER. „Wir würden uns solchen Gesprächen nicht verschließen, aber uns auch nicht abspeisen lassen.“

Die Rede ist vom VW-Dieselskandal, der im September 2015 geplatzt ist. Der VKI hat 2018 für 10.000 geschädigte Autobesitzer Sammelklagen mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro eingebracht. So klagt der VKI von VW pro Kläger 20 Prozent des ursprünglichen Fahrzeug-Kaufpreises wegen Wertminderung ein. Im Schnitt geht es dabei um 6.000 Euro pro Fahrzeug. Während in den 16 Sammelverfahren bisher lediglich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte geklärt ist, ist man in Deutschland einen Schritt weiter.

Dort ist ein Musterverfahren am Oberlandesgericht Braunschweig für 444.000 Geschädigte, darunter auch Tausende Österreicher, anhängig. Es haben schon mehrere Verhandlungen stattgefunden.

Nun haben VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) verlautbart, dass man Vergleichsgespräche begonnen habe. Sie wollen „eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden“ erzielen. Während die Wolfsburger in den USA aufgrund strenger Behörden rund 25 Milliarden Euro für Strafen und Entschädigungszahlungen berappen mussten, hat VW in Europa vor allem auf Zeit gespielt und auf den Ablauf von Verjährungsfristen gesetzt.

In der Regel verjährt ein Schadenersatzanspruch in Österreich nach drei Jahren, außer man hat sich an einem entsprechenden Strafverfahren als Geschädigter beteiligt. Jene Autobesitzer, die sich keiner Klage angeschlossen haben, schauen somit durch die Finger. In Österreich war VW bisher vor allem mit Einzelklagen von geschädigten Autobesitzern konfrontiert, die vor allem mit Einigungen beendet wurden. Somit konnte der Autokonzern bisher verhindern, dass der Oberste Gerichtshof richtungsweisende Entscheidungen fällt.

In den VKI-Sammelklage-Verfahren vertritt VW die Ansicht, dass die in den Dieselfahrzeugen eingebaute illegale Abgasabschalt-Software keinen Mangel darstelle. Es liege daher keine Irreführung vor. Indes hat die Finanzprokuratur, die Anwaltskanzlei der Republik, das anders gesehen. Sie hat die Republik als Geschädigte im Strafverfahren angemeldet. Es ging dabei um 2.100 geleaste Polizei-Autos aus dem VW-Konzern. Kürzlich hat die Finanzprokuratur mit der Porsche Bank und dem Generalimporteur Porsche Holding eine finanzielle Einigung erzielt – still und heimlich und ohne Schuldanerkenntnis. Die Republik hatte ursprünglich 2,6 Millionen Euro gefordert, aber am Ende angeblich deutlich weniger erhalten.

 

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