Verfahren zur Verkleinerung des Oberbank-Aufsichtsrats beendet

Oberbank Bankfiliale
Weitere Facette im Bankenstreit zwischen UniCredit und 3-Banken-Gruppe.

Es ist zwar (noch) keine unendliche Geschichte - aber sie zieht sich doch schon recht lange. Die Rede ist vom Bankenstreit zwischen UniCredit-Tochter Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe (bestehend aus Oberbank, BKS Bank und Bank für Tirol und Vorarlberg BVT), der sich bereits seit zwei Jahren zieht. 

Jetzt ist der Streit um eine gerichtliche Facette reicher: Der OGH hat entschieden, dass die außerordentliche Revision der Oberbank gegen ein Urteil des OLG Linz über die Verkleinerung des Aufsichtsrats abgewiesen wurde. Begründet wird das unter anderem damit, weil das Verfahren keine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage betreffe. 

Amtsverschwiegenheit

Die Oberbank sieht damit die Verfahren zur Verkleinerung des Oberbank-Aufsichtsrats für beendet an. "Die Oberbank verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Finanzmarktaufsicht inzwischen die Bestellung von Vorstandsmitgliedern der UniCredit in den Aufsichtsrat der Oberbank aufgrund ihrer fehlenden Unvoreingenommenheit generell untersagt hat", heißt es dazu von der zur 3-Banken-Gruppe gehörenden Oberbank. Ob dem tatsächlich so ist, konnte man bei der Finanzmarktaufsicht FMA gegenüber dem KURIER mit dem Verweis auf die Amtsverschwiegenheit nicht beantworten.

Hintergrund ist die komplexe, lange Zeit gewachsene Struktur der wechselseitigen Beteiligungen unter den Banken. Ein Streitpunkt ist die Frage, ob es durch diese Beteiligungen eine Art von Unvereinbarkeit gebe, wenn ein Vorstandsmitglieder der UniCredit Bank Austria im Aufsichtsrat einer oder mehrerer Banken der 3-Banken-Gruppe vertreten ist.

Hintergründe

In einer Hauptversammlung der Oberbank wurde Mitte Mai 2019 beschlossen, ihren Aufsichtsrat von 12 auf elf Mitglieder zu reduzieren, im Februar 2020 gab es außerdem eine außerordentliche Hauptversammlung der Oberbank, bei der die Reduktion auf zehn Mitglieder beschlossen wurde. Problem an der Sache ist die erste Reduktion von zwölf auf elf Mitglieder. Sie sei nämlich, so der Vorwurf gegen die Oberbank, deswegen in einer Art Schnellschuss passiert, weil ein UniCredit-Vertreter für das zwölfte Aufsichtsratsmandat kandidiert hatte. Durch die Reduktion war er nicht in den Aufsichtsrat gekommen. Das Oberlandesgericht Linz hatte im September des Vorjahres die Verkleinerung des Aufsichtsrats von zwölf auf elf Mitglieder für nichtig erklärt. Was aber praktisch keine Auswirkungen hat und hatte - da es die Reduktion auf zehn Aufsichtsratsmitglieder Anfang 2020 gab. 

"Der OGH bestätigte nunmehr die rechtsmissbräuchliche Vorgangsweise der Organe der Oberbank und der BTV zum Schaden der UniCredit Bank Austria. Die UniCredit Bank Austria sieht sich damit in ihrer Forderung nach zeitgemäßer Compliance und Corporate Governance bei den 3 Banken bestätigt", heißt es in einer Stellungnahme der UniCredit Bank Austria dazu, die dem KURIER vorliegt. 

In der Praxis bleibt es auch jetzt dabei, dass der Aufsichtsrat der Oberbank nur aus zehn Mitgliedern besteht. Das hat auch die Hauptversammlung der Oberbank laut Angaben der Bank vor kurzem klargestellt. Die UniCredit hat keines ihrer Vorstandsmitglieder im Aufsichtsrat vertreten.

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