Verbraucherschützer: "Freie Hand" für Energiepreis-Erhöhungen

Stromzähler alter Produktion
Ein neues Gesetz erlaubt "angemessene" Preisänderungen, definiert aber nicht, was Angemessenheit ist.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) befürchtet, dass Energieversorger in Zukunft „freie Hand für Preiserhöhungen“ bekommen. Er kritisiert, dass durch eine Regelung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) der Konsumentenschutz geschwächt werde.

Bisher musste vertraglich geregelt werden, unter welchen Umständen Energieanbieter die Preise erhöhen dürfen. Verbraucherschützer haben immer wieder erfolgreich gegen entsprechende Klauseln prozessiert, die Nutznießer davon waren jeweils alle betroffenen Kunden.

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