Verbraucherschützer: "Freie Hand" für Energiepreis-Erhöhungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) befürchtet, dass Energieversorger in Zukunft „freie Hand für Preiserhöhungen“ bekommen. Er kritisiert, dass durch eine Regelung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) der Konsumentenschutz geschwächt werde.
Bisher musste vertraglich geregelt werden, unter welchen Umständen Energieanbieter die Preise erhöhen dürfen. Verbraucherschützer haben immer wieder erfolgreich gegen entsprechende Klauseln prozessiert, die Nutznießer davon waren jeweils alle betroffenen Kunden.
Laut dem neuen Gesetz sollen Preiserhöhungen in Zukunft grundsätzlich möglich sein, sofern diese „angemessen“ sind. Woran sich Angemessenheit bemisst, wird darin allerdings nicht definiert.
Die bisherige, erst wenige Jahre alte, Regelung, habe dazu geführt, dass viele Energieversorger ihre Tarife über Klauseln an Indizes (bzw. Großhandelspreise) gebunden hätten, erklärt Johannes Mayer, Leiter der Abteilung Volkswirtschaft bei der Regulierungsbehörde E-Control dem KURIER. Wie die Unternehmen nun reagieren – also etwa, ob sie weiterhin auf entsprechende Klauseln setzen - und wie im Streitfall die Gerichte urteilen, werde sich erst zeigen.
Versorger müssen Preisänderungen erklären
„Völlig freie Hand“, wie der VKI behauptet, haben die Energieversorger laut Alexandra Schwaiger-Faber, Leiterin der Rechtsabteilung der E-Control aber nicht. Denn sie müssen erklären, warum sich Preise wie stark ändern.
Ob eine Erhöhung aufgrund maßgebender Bedingungen angemessen ist, muss im Streitfall gerichtlich festgestellt werden. Das Urteil gilt dann aber nur für den einzelnen Fall und hat, anders als bei aufgehobenen Vertragsklauseln, keine Breitenwirkung.
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