Der Wirtschaftsbund fordert nun konkret die Abschaffung der Belegerteilungspflicht für Beträge unter 30 Euro und will damit laut eigener Aussage "ein Zeichen gegen Bürokratie und Müll beim täglichen Einkauf" setzen. Laut einer IMAS-Befragung würden das knapp zwei Drittel der Konsumenten und Unternehmen befürworten.
2.000 Fichten pro Jahr
Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger: "Bei Beträgen unter 30 Euro handelt es sich meist um Dinge des täglichen Bedarfs, und die Rechnungen werden oft nicht mitgenommen. So kann beispielsweise der Kaffee to go in der Früh einen Papierverbrauch von 560.000 Kilometern pro Jahr produzieren, was etwa 2000 Fichten entspricht. Diesem unnötigen Verbrauch kann man durch die Abschaffung der Belegerteilungspflicht für Kleinbeträge Einhalt gebieten. Durch die Registrierkassenpflicht sind die Kassen ohnehin direkt mit dem Finanzministerium verbunden, wodurch alle Transaktionen automatisch gemeldet werden. Daher ist die Gefahr von Schwarzumsätzen gebannt."
Aus dem angesprochenen Finanzministerium heißt es dazu auf KURIER-Anfrage, dass man die Belegerteilung weitestgehend digitalisieren möchte und den Vorschlag mit Expertinnen und Experten prüft. Es gehe auch darum, best practices zu schaffen, um den Ausdruck von Rechnungen, der gesetzlich jetzt schon nicht verpflichtend ist, zu reduzieren. Das BMF lege "sehr großen Wert darauf, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten".
Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) unter Präsident Christoph Matznetter begrüßt die Kampagne des Wirtschaftsbundes und verweist dazu aber auf einen eigenen Antrag. Schon am 27. Juni hätte der SWV im Wirtschaftsparlament der WKO einen Antrag zur Überprüfung und Anpassung der Belegerteilungspflicht eingebracht, der auch angenommen wurde.
"Wir freuen uns, dass der Wirtschaftsbund nun aktiv für die beschlossene Änderung der Belegerteilungspflicht wirbt. Ihre Kampagne zeigt, dass unsere Idee auf fruchtbaren Boden gefallen ist", erklärt Matznetter, der die Grenze sogar bei 50 Euro ansetzen würde.
Seit Registrierkassenpflicht 2016
Hintergrund ist: Die Belegerteilungspflicht, die ursprünglich mit der Registrierkassenpflicht 2016 eingeführt wurde, besagt, dass bei jedem Geschäftsvorfall ein Beleg ausgestellt werden muss. Diese Maßnahme sollte der Vermeidung von Steuerhinterziehung dienen, hat jedoch zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen geführt.
Matznetter: "Wenn wir die Erhöhung der Grenze auf 50 Euro nicht weiterverfolgen, verlieren wir eine wertvolle Gelegenheit, die administrative Last für unsere Unternehmer und Unternehmerinnen noch weiter zu reduzieren."
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