Registrierkassenpflicht: "Belegpflicht bis 20 Euro kippen"

Baker sells doughnuts with receipt made of sugar
Um Ressourcen zu schonen und Zettelwirtschaft zu vermeiden, schlägt Kurt Egger Abschaffung von Papierrechnungen bis 20 Euro vor.

Aufschrei und Argwohn waren groß, als 2016 die Registrierkassenpflicht in Österreich eingeführt wurde. Von "Bürokratiewahnsinn“ war die Rede, von "Zettelwirtschaft“ und „Schelling-Papers“ (in Anlehnung an den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling).

Zur Erinnerung: Seit 2016 gilt die sogenannte „Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen“. Betriebe sind verpflichtet, eine Registrierkasse zu verwenden, wenn ihre Jahresumsätze 15.000 Euro und ihre Barumsätze 7.500 Euro überschreiten. Seit 1. April 2017 müssen die Registrierkassen zudem einen Manipulationsschutz aufweisen. Fünf Jahre nach Einführung gehören Rechnungen über wenige Euro wie für Stanitzeleis und Co. zum Alltag.

Das soll sich ändern, geht es nach dem Generalsekretär des VP-Wirtschaftsbundes (WB) Kurt Egger. Angesichts des Europäischen-Aufbauplans und des von der Regierung ausgerufenen Comeback-Plans für Österreich, der Digitalisierung, Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften in den Mittelpunkt stellt, plädiert Egger dafür, die Belegpflicht einzuschränken.

"Rund die Hälfte aller Zahlungen in Österreich liegen unter 12,40 Euro. All diese Rechnungen entsprechen einem Papierverbrauch von 655 Kilometer – und das pro Tag“, sagt Egger im KURIER-Gespräch. „Das entspricht der Strecke Wien-Kärnten-Wien und schädigt die Umwelt, weil die Rechnungen zumeist auf Thermopapier gedruckt werden. Zudem brauchen viele Kunden den Beleg oft nicht. Wenn wir die Belegpflicht für Zahlungen bis 20 Euro kippen, dann sparen sich die Unternehmen unnötigen bürokratischen Aufwand und wir als Gesellschaft wertvolle Ressourcen allein aufgrund des Papiers.“

Registrierkassenpflicht: "Belegpflicht bis 20 Euro kippen"

Wirtschaftsbundgeneralsekretär Kurt Egger

Wer eine Rechnung will, der soll aber auch weiterhin eine in ausgedruckter Form bekommen, so Egger. „Wer keinen Papierbeleg braucht, der soll künftig darauf verzichten können ebenso wie der Dienstleister selbst.“ Dem WB-Generalsekretär schwebt „eine technische Lösung in Form eines QR-Codes vor, der bei Bedarf am Display sichtbar ist. Dieser QR-Code dient dann natürlich auch der Finanzbehörde zur Kontrolle.“

2020 gab es laut Finanzministerium (BMF) „coronabedingt praktisch keine Kontrollen der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht“ . Die Belegpflicht gilt mittlerweile europaweit – in unterschiedlichen Ausformungen. Besonders strikt handhaben es die italienischen Behörden. Dort wird von der Polizei kontrolliert, ob ein Kunde seine Rechnung mitgenommen hat. Im Gegensatz zu Österreich drohen in Italien bei Verstößen sogar Strafen.

Erst letztes Jahr führte Deutschland – nach österreichischem Vorbild – die Bonpflicht ein. Während in Österreich die Umsätze dezentral gespeichert werden, muss in Deutschland jede Kassa bei dem eigens geschaffenen Amt registriert sein, so das BMF. In Ungarn wiederum ist jede Registrierkasse mit einer Box versehen und direkt mit dem Finanzamt verbunden.

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