U‑Haft gegen René Benko bis Mitte Juni verlängert

Das Gericht sah keinen Anlass, die bestehenden Haftgründe neu zu bewerten.
PROZESS GEGEN SIGNA-GRÜNDER RENE BENKO UND MITANGEKLAGTE: BENKO

Die wirtschafts- und strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Signa-Gründer René Benko halten weiter an. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die Untersuchungshaft gegen den Unternehmer von Amts wegen erneut verlängert. Benko bleibt damit vorerst bis 16. Juni 2026 in U-Haft.

Anlass war eine für den 16. April angesetzte Haftprüfungsverhandlung, auf deren Durchführung der Beschuldigte Benko, vertreten vom renommierten Strafverteidiger Norbert Wess, wegen angeblich unfairer Justizabläufe verzichtete. 

Das Gericht sah aber keinen Anlass, die bestehenden Haftgründe neu zu bewerten. Nach Ansicht der Richter liegen weiterhin sowohl ein dringender Tatverdacht als auch der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr vor. Die maßgeblichen Umstände hätten sich seit der letzten Entscheidung nicht verändert, zudem sei die Untersuchungshaft weiterhin verhältnismäßig.

Anhaltende Brisanz des Verfahrens

Bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht Wien eine Beschwerde Benkos gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft abgewiesen. In seinem Beschluss vom 16. Februar 2026 bestätigte das OLG die Haft aus denselben Gründen. Auch auf höchstrichterlicher Ebene blieb Benko zuletzt erfolglos: Der Oberste Gerichtshof wies am 7. April 2026 eine Grundrechtsbeschwerde ab und stellte fest, dass Benko nicht in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt wurde.

Die Fortsetzung der Untersuchungshaft unterstreicht die anhaltende Brisanz des Verfahrens, das weit über die strafrechtliche Dimension hinausreicht. Benko galt über Jahre als eine der prägendsten Figuren der österreichischen Immobilien- und Handelsbranche. 

1,5 Milliarden Euro Schaden

Die Ermittlungen und die anhaltende Haft werfen nicht nur Fragen zur strafrechtlichen Verantwortung auf, sondern belasten weiterhin Gläubiger, Investoren und laufende Restrukturierungsprozesse im Umfeld der früheren Signa-Gruppe. Insgesamt geht die WKStA in der Causa Signa von einem Schaden von zumindest 1,5 Milliarden Euro aus

Gegen den aktuellen Haftbeschluss kann Benko binnen drei Tagen erneut Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien einlegen. Ob davon Gebrauch gemacht wird, ist derzeit offen.

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