Touristiker fordert Hilfen nach deutschem Lockdown-Modell
Geschlossen für vier Wochen. Ab kommenden Montag gilt das in Deutschland für die Innenräume von Bars, Gaststätten und Restaurants. Nur ausliefern dürfen die Wirte auch weiterhin.
Um die ohnehin schon angeschlagene Gastronomie trotzdem am Leben zu halten, verspricht die deutsche Regierung schnelle und unbürokratische Hilfe im Gesamtvolumen von zehn Milliarden Euro. Wer vom Lockdown betroffen ist, soll 75 Prozent seines November-Umsatzes 2019 vom Staat erstattet bekommen – und das bereits Ende November 2020.
Für einige Betriebe scheint das ein gutes Geschäft. Geben sie doch hinter vorgehaltener Hand zu, dass sie in Zeiten der Pandemie ohnehin bestenfalls die Hälfte des Novemberumsatzes eingespielt hätten. Bleibt die Frage, ob eine Kopie des deutschen Modells auch für Österreich interessant wäre.
„Ja“, findet Hotelierssprecherin Susanne Kraus-Winkler. Sie hat genau das schon Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer vorgeschlagen und hofft, dass dieser damit bei der Regierung Gehör findet. „Was mir am deutschen Modell gefällt, ist, dass die Hilfen schnell und unbürokratisch abgewickelt werden können.“ Aus ihrer Sicht quasi „auf Knopfdruck“. Schließlich müssen Unternehmer ja monatlich ihre Umsatzsteuermeldung dem Finanzamt übermitteln. Dort kann man also schnell erheben, wie viel dem jeweiligen Betrieb zusteht. „Das ist fair“, findet Kraus-Winkler. Wer vorigen November nichts eingenommen hat, kann sich auch jetzt nicht um eine Kompensationszahlung anstellen.
Bleibt die Frage, ob Hilfen nach dem deutschen Modell auch fließen sollten, wenn es zu keinem Lockdown, sondern etwa nur zu landesweiten vorgezogenen Sperrstunden – etwa 19 Uhr – kommen würde. Kraus-Winkler zögert nicht mit einer Antwort: „Natürlich. Das kommt bei vielen Betrieben einem Lockdown gleich. Ohne Abendgeschäft können viele gleich zusperren. Das hat man zuletzt auch bei den Kollegen in Italien gesehen.“
Konstruktionsfehler
In Österreich warten viele Unternehmer noch immer auf Unterstützungszahlungen, die hierzulande langfristiger – für jeweils drei Monate – angelegt sind. In Form des Fixkostenzuschusses. Einziges Problem: Der Fixkostenzuschuss II wird noch immer nicht ausbezahlt, weil er in seiner ursprünglich angedachten Form nicht EU-konform war. Unternehmer hängen in der Warteschleife.
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