Tourismus: Wer wie viel im Lockdown ersetzt bekommt

Tourismus: Wer wie viel im Lockdown ersetzt bekommt
Hoteliers und Gastronomen atmen auf – Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss werden nicht gegengerechnet. Es gibt aber auch Kritik

Tourismusbetriebe, die wegen des November-Lockdowns schließen müssen, können seit gestern (bis 15. Dezember) über „FinanzOnline“ um Erstattung von 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zu November 2019 ansuchen.

Mittlerweile ist auch klar, was bei den Förderungen gegengerechnet wird: Die 100-Prozent-Garantien sowie Covid-Förderungen der Länder. Nicht gegengerechnet werden dagegen die Kurzarbeitsförderungen sowie der Fixkostenzuschuss. Auch die Umsätze durch den Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und die Logie-Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels müssen nicht gegengerechnet werden.

Das lässt viele Unternehmer aufatmen. Sie hatten zuvor befürchtet, dass von der 80-Prozent-Hilfe nichts übrig bleibt, wenn die bereits erhaltenen Förderungen gegengerechnet werden. Der Maximalbetrag, den die Betriebe im November-Lockdown abholen können, ist wie berichtet EU-rechtlich mit 800.000 Euro gedeckelt – pro Betrieb.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger betont, dass der Lockdown angesichts der hohen Infektionszahlen alternativlos ist. „Die vielen Wirtshäuser, Cafés, Hotelbetriebe und Veranstalter tragen keine Schuld an der Situation. Deshalb entschädigen wir sie für die Verluste, die sie im November hinnehmen müssen“, so Köstinger.

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