Tourismusbetriebe, die wegen des November-Lockdowns schließen müssen, können seit gestern (bis 15. Dezember) über „FinanzOnline“ um Erstattung von 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zu November 2019 ansuchen.
Mittlerweile ist auch klar, was bei den Förderungen gegengerechnet wird: Die 100-Prozent-Garantien sowie Covid-Förderungen der Länder. Nicht gegengerechnet werden dagegen die Kurzarbeitsförderungen sowie der Fixkostenzuschuss. Auch die Umsätze durch den Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und die Logie-Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels müssen nicht gegengerechnet werden.
Das lässt viele Unternehmer aufatmen. Sie hatten zuvor befürchtet, dass von der 80-Prozent-Hilfe nichts übrig bleibt, wenn die bereits erhaltenen Förderungen gegengerechnet werden. Der Maximalbetrag, den die Betriebe im November-Lockdown abholen können, ist wie berichtet EU-rechtlich mit 800.000 Euro gedeckelt – pro Betrieb.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger betont, dass der Lockdown angesichts der hohen Infektionszahlen alternativlos ist. „Die vielen Wirtshäuser, Cafés, Hotelbetriebe und Veranstalter tragen keine Schuld an der Situation. Deshalb entschädigen wir sie für die Verluste, die sie im November hinnehmen müssen“, so Köstinger.
Kritik: „Überförderung“
Das freut nicht jeden. „Werden die Kurzarbeitszahlungen nicht vom Umsatzersatz abgezogen, droht eine massive Überforderung der Personalkosten. So könnten viele Betriebe den finanziell besten November aller Zeiten erleben, ohne überhaupt geöffnet zu haben“, argumentiert Oliver Picek, Chefökonom des Momentum Instituts.
Schließlich können vom Lockdown betroffene Betriebe im November bei der Kurzarbeit aus dem Vollen schöpfen, also die Arbeitszeit der Mitarbeiter auf bis zu 0 Prozent reduzieren (bisher war eine Mindestarbeitszeit im Ausmaß von 30 Prozent vorgesehen). „Werden zusätzlich bis zu 80 Prozent des Vorjahresumsatzes in diesem Monat ersetzt, bekommen die Unternehmen ihre Personalkosten doppelt ersetzt“, argumentiert Picek.
Stadt versus Landhotel
Aus Sicht von Hotelierssprecherin Susanne Kraus-Winkler, die selbst zwei Hotels führt, ist eine differenziertere Betrachtung notwendig. Es sei ja nicht so, dass alle Hoteliers und Gastronomen einen Umsatzersatz abholen können. „Viele Saisonbetriebe haben im November traditionell geschlossen, hatten also auch im Vorjahresmonat null Umsatz.“ Sie bekommen also keinen Umsatz erstattet, erläutert die Branchensprecherin. Man müsse überhaupt das große Bild im Auge behalten. Für viele seien die Förderungen im November nur ein Teilaspekt der monatelangen Durststrecke. Etwa bei den Stadthotels, deren Geschäft mehr oder weniger seit März am Boden liegt. Die Hoffnung, dass der Städte- und Kongresstourismus in absehbarer Zeit wieder ins Laufen kommt, sei auch überschaubar. Kraus-Winklers Fazit: „Schaut man sich die Branche im Detail an, kann von einer Überförderung keine Rede sein.“
Die Kosten für den Umsatzersatz im November werden sich laut ersten Schätzungen auf bis zu zwei Milliarden Euro summieren.
Hilfen für Partner
Finanzminister Blümel kündigte zudem weiter Hilfen für Zulieferer der Hotellerie und Gastronomie an, denen durch den Lockdown die Umsätze wegbrechen. Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen betroffen sind, aber aufgrund der Pandemie deutliche Einbußen haben, sollen noch im November einen Fixkostenzuschuss von bis zu 800.000 Euro erhalten. Mehr sei von der EU-Kommission nicht genehmigt worden, so Blümel. Noch immer wird mit der Kommission über den Fixkostenzuschuss II mit einer Gesamtfördersumme von drei Mio. Euro verhandelt.
80 Prozent
vom Vorjahresumsatz im November gibt es für Betriebe, die wegen des Lockdowns schließen müssen. Seit Freitag kann man den Antrag via Finanz online stellen, die Auszahlung soll 10 bis 14 Tage dauern
Auch Neugründer
bekommen den Zuschuss, wenn sie vor dem 1. 11. gegründet haben (auf Basis der Umsatzsteuer-Vorausmeldung)
Mehr als in Deutschland
In Österreich gibt es generell 80 Prozent, in Deutschland 75 Prozent bis 50 Mitarbeiter, 70 Prozent bei über 50 Mitarbeitern
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