Strengere Kennzeichnungspflicht ab April: Sag mir, wo die Früchte herkommen

Strengere Kennzeichnungspflicht ab April: Sag mir, wo die Früchte herkommen
Die Herkunft der wichtigsten Zutaten von verarbeiteten Lebensmitteln müssen künftig angegeben werden. Was sich dadurch ändert.

Die wichtigsten Fragen zu den neuen EU-Regeln für verarbeitete Lebensmittel im Lebensmittelhandel.

Welche Herkunftsbezeichnungen gibt es bereits?

Seit dem BSE-Skandal (Rinderwahnsinn) muss die Herkunft von frischem verpackten Fleisch angegeben werden. Die Verkäufe von Rindfleisch waren wegen BSE drastisch gesunken. Ähnliche Regelungen für die Angabe der Herkunft „gelten für Honig, Fische, Oliven, Obst und Gemüse sowie Biolebensmittel“, erklärt die Geschäftsführerin des Fachverbandes der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Katharina Koßdorff. Außerdem gibt es das AMA-Gürtesiegel für Lebensmittel aus Österreich.

Was ist ab 1. 4. 2020 neu?

Ab April gilt in der EU eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die Primärinhaltsstoffe von verarbeiteten Lebensmitteln.

Das gilt für Lebensmittel, die nicht aus Österreich kommen. Als Primärinhaltsstoff gelten alle Zutaten mit einem Anteil von über 50 Prozent. Bei einem Joghurt wird wohl der Fruchtanteil geringer als 50 Prozent sein. Da die Frucht aber eine wichtige Zutat für ein Joghurt ist, muss in solchen Fällen die Herkunft angegeben werden. Die Konsumenten können nachsehen, wo kommt die Milch her und wo kommen die Erdbeeren oder die Marillen her, die verarbeitet wurden.

Kann man wie bisher „Hergestellt in Österreich“ auf die Verpackung drucken?

Das ist weiterhin möglich. Man muss aber zusätzlich die Herkunft der Primärzutaten angeben, wenn sie nicht aus Österreich kommen.

Muss man immer das Herkunftsland angeben oder gibt es Alternativen?

Man kann bei der Region beginnen oder eines sowie auch mehrere Mitgliedsländer oder Nicht-EU-Staaten nennen, aus denen die Primärzutaten kommen. Also zum Beispiel Deutschland oder Deutschland und Dänemark. Es reicht aber auch die Information Herkunft „EU“ oder „Nicht EU“. Es ist aber auch die Kombination „EU und Nicht EU“ möglich, wenn eine Primärzutat aus der EU kommt und die andere nicht. Es bleibt den Herstellern der Lebensmittel überlassen, wie genau sie die Herkunft angeben. Sie müssen den jeweiligen Staat nicht nennen, können es aber, wenn sie es wollen.

Warum drängt der Fachverband der Lebensmittelindustrie auf EU-weite Regelungen statt nationaler Lösungen?

Geschäftsführerin Koßdorff, befürchtet „Wettbewerbsnachteile“. Im gemeinsamen Markt der EU können Produzenten in anderen EU-Staaten nicht dazu gezwungen werden, nationale Vorgaben anderer Staaten einzuhalten. Eine nationale Kennzeichnungspflicht würde nur für Betriebe in Österreich gelten.

Gibt es Ausnahmen?

Die neuen Regeln gelten nicht für geschützte geografische Angaben, geschützte Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditionelle Spezialitäten. Die Regeln für diese geschützten EU-Herkunftsbezeichnungen bleiben. Die Bezeichnung „Frankfurter Würstel“ ist weiterhin möglich, auch wenn die Würstel nicht aus Frankfurt kommen.

Was hat die Herkunftsbezeichnung mit der Lebensmittelsicherheit zu tun?

„Jedes Lebensmittel, egal wo es herkommt, muss sicher sein“, betont Koßdorff. „Die Verantwortung dafür tragen die Unternehmen und Behörden. Das kann man nicht den Verbrauchern übertragen. Die Herkunft der Lebensmittel ist allerdings ein völlig anderes Thema.“

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