Streik am Flughafen Brüssel: Auch AUA-Flüge fielen aus

++ THEMENBILD ++ AUSTRIAN AIRLINES (AUA)
Laut ÖAMTC haben Passagiere die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung.

Neben einen akuten Mangel bei der Boden-  und beim Bordpersonal auf verschieden Flughäfen und bei diversen Airlines verschärft heute noch ein Streik des Großteils des Sicherheitspersonals auf größten belgischen Flughafen in Brüssel die Situation. Das Personal der Sicherheitsfirma G4S nimmt an einem nationalen Protesttag der Gewerkschaften teil. Die Folge ist, dass nur landende Flieger und Frachtflugzeuge abgefertigt werden können.

Auch die AUA ist von Flugausfällen betroffen. „Von Wien nach Brüssel sind vier Flüge geplant, davon sind zwei ausgefallen, einmal Brussels Airlines, einmal Austrian. Der Frühflug um 7.20 Uhr mit AUA nach Brüssel ging noch raus, die nächste Maschine ist für 17.30 Uhr geplant“, sagt Peter Kleemann Sprecher des Flughafen Wien. „Für heute waren drei Flüge aus Brüssel nach Wien geplant, die fallen alle aus, einmal Brussels Airlines, zweimal AUA.“

Laut AeroTelegraph sei auch am Dienstag in Brüssel "mit langen Wartezeitenzu rechnen, da die am Montag gestrichenen Flüge verschoben werden".

Fällt ein gebuchter Flug aus oder ist der Flug um fünf Stunden oder mehr verzögert, haben Passagiere laut ÖAMTC die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung, also einer anderen Beförderung zum Ziel oder frühestmöglicher Rückflug zum ersten Abflugort. "Wenn das Luftfahrtunternehmen keine Wahl zwischen Erstattung oder anderweitiger Beförderung anbietet, sondern gleich die ursprünglichen Ticketkosten erstattet, haben Passagiere Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten des neuen Flugscheins unter vergleichbaren Reisebedingungen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

"Anstatt der Erstattung des Ticketpreises bieten Airlines auch gern Gutscheine an – diese müssen jedoch nicht akzeptiert werden", stellt die ÖAMTC-Juristin klar. "Eine pauschale Entschädigung muss die Fluglinie außerdem dann bezahlen, wenn der Passagier nicht mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert wurde oder kein alternativer Flug innerhalb von weniger als sieben Tagen vor Abflug angeboten wurde, der maximal eine Stunde früher abfliegt und maximal zwei Stunden später ankommt". Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Länge der Flugstrecke ab – und reicht von 250 Euro bei Flugstrecken bis 1.500 km bis zu 600 Euro bei Flugstrecken über 3.500 km (außerhalb der EU). "Bietet die Fluglinie aber einen Alternativflug an, kann die Höhe der Entschädigung um 50 Prozent gekürzt werden, wenn abhängig von der Länge der Strecke die neue Ankunftszeit nicht zu stark von der vereinbarten abweicht."

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