Wo bei Stop-Loss-Orders die Fallen lauern

Ziemlich gut Veranlagt - der Aktienpodcast mit Rüdiger Landgraf und Robert Kleedorfer
Um Verluste zu begrenzen, können Anleger so genannte Stop-Loss-Orders setzen. Doch sie sind kein Allheilmittel.

Will ein Anleger seine Kursverluste bei einem Aktienkauf begrenzen, so setzt er eine Stop-Loss-Order (engl. Loss=Verlust, Order=Auftrag). Dabei wird ein Verkaufsauftrag automatisch ausgelöst, wenn ein bestimmter Aktienkurs erreicht bzw. unterschritten wird. 

Anstatt weiter zu warten, bis der Aktienkurs vielleicht doch wieder steigt, begrenzt diese Maßnahme die Verluste bei einem eventuell weiterem Sinken des Kurses. Bei welchem Kurs die Stop-Loss-Order gesetzt wird, ist sowohl eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft als auch der genauen Analyse der Kursentwicklung (Chart-Analyse). Die Stop-Loss-Order ist meist gebührenpflichtig.

Stop-Loss-Order können aber in Finanzkrisen sowie bei Problemen bei Einzelwerten zu einer Massenhysterie führen. Es kommt dann eine Herdenbewegung in Gang. Eine solche brachte Anfang 2015 Kreditnehmer in Schweizer Franken in die Bredouille.

Viele Schweizer Franken-Kreditnehmer in Österreich wiegten sich damals in Sicherheit: Sie hatten mit ihrer Bank vereinbart, dass sie eine Stop-Loss-Klausel im Falle einer Aufwertung des Franken vor einem Anstieg ihrer Schulden schützen würde.

Tatsächlich aber ging es diesen Kreditnehmern noch schlechter als all jenen, die keine solche Absicherung zugekauft haben. Als der Schweizer Franken rasant zu steigen begann, war die Stop-Loss-Klausel plötzlich nichts mehr wert. 

Im Detail passierte Folgendes: Viele Kreditnehmer hatten bei einem Kurs von 1,19 Franken zum Euro "Stop-Loss" vereinbart und glaubten, dass sie zu diesem Kurs in Euro umsteigen könnten. Allerdings fanden sich zu diesem Kurs keine Käufer. Erst als der Kurs in Richtung 0,85 Franken zum Euro ging, konnte der Kredit in Euro konvertiert werden. Statt einer Absicherung hatten die Kunden einen maximalen Verlust. 

Zahlreiche Fälle landeten damals mit Hilfe von Konsumentenschützern vor Gericht und die Banken mussten die Order auf ihre Kosten rückabwickeln. Doch selbiges kann mit jeder Stop-Loss-Order weiterhin passieren. 

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