Spionage bei Spar? Volksanwaltschaft prüft

Spionage bei Spar? Volksanwaltschaft prüft
Ein Verfahren soll klären, ob die Wettbewerbshüter illegale Spionage-Software installiert haben.

Der angebliche Einsatz von verbotener Spionage-Software der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Zuge von Hausdurchsuchungen beim Handelskonzern Spar (mehr dazu hier) beschäftigt nun auch die Volksanwaltschaft. Die Vorwürfe sollen von Amts wegen geprüft werden, sagte Volksanwalt Peter Fichtenbauer.

"Wir werden uns sowohl an das Innenministerium als auch an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden. Damit soll geklärt werden, ob ein derartiger Auftrag erteilt wurde, und ob der Einsatz der zweifelhaften Software rechtens war", sagte Fichtenbauer.

Die Wettbewerbshüter hätten bisher keine Auskunft über den Vorfall geben wollen. Und die Polizei beschränke sich auf die Auskunft, ein "Standard-Tool" eingesetzt zu haben. Zudem solle geklärt werden, ob Schäden am IT-System bei Spar entstanden seien. Grundsätzlich müsse vermieden werden, "dass es zu Handlungsexzessen kommt, die mit der Österreichischen Rechtsordnung nicht vereinbar sind", sagt Fichtenbauer.

Auslöser der jüngsten Auseinandersetzung waren Hausdurchsuchungen am 19. August in Kärnten und Salzburg wegen angeblicher Preisabsprachen des Unternehmens mit seinen Lieferanten.

Schadenersatzklage gegen Republik

Spionage bei Spar? Volksanwaltschaft prüft
Am Donnerstag erhob dann Spar-Vorstand Gerhard Drexel (Bild) den Vorwurf, dabei sei eine illegale Spionage-Software des FBI eingesetzt worden. Alleine der nunmehr nötige Austausch von IT-Komponenten bei 25.000 Endgeräten koste eine Million Euro. Der Konzern kündigte eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission, eine Schadenersatzklage gegen die Republik und eine Klage auf Herausgabe des Datensticks an. Strafrechtliche Schritte behalte man sich vor.

Gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ sagte Drexel, dass die hausinterne Firewall die Schadsoftware bemerkt habe. In einer protokollierten Telefonkonferenz hätten Beamte des Bundeskriminalamts angegeben, auf Wunsch der Bundeswettbewerbsbehörde eine ihnen neuartige Software eingesetzt zu haben. „Das Programm heißt osTriage und ist eine Sammlung von Tools mit vielen Programmen und Inhalten“, so der Konzernchef. Diese Software dürfe in Österreich nicht einmal bei Gewaltverbrechen eingesetzt werden.

"Herr Drexel schaut offenbar zu viel Science-Fiction", kommentierte ein Sprecher der Wettbewerbshüter. "Es hat sich um einen ganz normalen USB-Stick mit Standard-Software gehandelt, den das Bundeskriminalamt bei Hausdurchsuchungen schon Hunderte Male verwendet hat."

Experte: "Mit Sicherheit unbedenklich“

Auch aus Sicht eines Sachverständigen wurde bei der Spar-Hausdurchsuchung routinemäßig vorgegangen, berichtete das Ö1-Mittagsjournal am Freitag. Datenforensiker Uwe Seiler, selbst Polizist und Softwaresachverständiger, kann nichts Unbedenkliches an der eingesetzten Software erkennen: Zwar verwende er selbst eine andere Software, doch arbeiteten diese Forensikprogramme alle auf derselben Ebene, und die sei „mit Sicherheit unbedenklich“. Es sei sogar zwingend notwendig, Software einzusetzen, um Daten durch den Zugriff nicht zu verändern und zu zerstören, sagte Seile im Ö1-Radio.

Das Oberlandesgericht Wien hatte als Kartellgericht die Hausdurchsuchungsbefehle ausgestellt. "Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass elektronische Kopien sichergestellt werden sollen", sagte Gerichtssprecher Reinhard Hinger zu Ö1. Man wisse nichts von Spionagesoftware durch die Ermittler. "Über die Methode, wie elektronische Daten gesucht und sichergestellt werden, gibt weder das Gesetz eine Vorgabe noch enthält der Hausdurchsuchungsbefehl dazu nähere Anordnungen", sagte Hinger. Die Hausdurchsuchung sei durch eine gerichtliche Entscheidung gedeckt gewesen.

Spar beharrt: Passwort-Cracker

Der Spar-Konzern legte Freitagnachmittag dagegen nochmal nach. Die BWB habe nachweislich unter anderem einen Passwort-Cracker eingesetzt, der User- und Systempasswörter knacken könne. "Der geheime Einsatz eines solchen Crackers kann nur darauf gerichtet sein, unerlaubt und heimlich tiefer in das gesamte IT-System von Spar einzudringen und darüber hinaus sämtliche persönliche Passwörter des Mitarbeiters zu knacken. So etwas ist jedenfalls verboten und krass rechtswidrig."

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