Österreichische Steueroase beschäftigt deutsche Justiz

Hirschegg im Kleinwalsertal
Gegen Sparkasse Allgäu wird wegen ihrer Filiale im Kleinwalsertal ermittelt: Die Bank verweigerte der deutschen Finanz den Zugriff auf Kontodaten.

Eigentlich hat die Sparkasse Allgäu ihre Filiale in Riezlern im österreichischen Kleinwalsertal schon im Juli 2016 aufgegeben. Die Probleme werfen aber einen langen Schatten: Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen mehrere Vorstände und Mitarbeiter der Bank wegen des Verdachtes auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die Ermittler hätten in fast zwanzig Objekten Beweismaterial sichergestellt, bestätigte der Oberstaatsanwalt der Zeitung. Zehn Personen würden als Beschuldigte geführt.

Konkret waren die Ermittler Hinweisen auf Vermögen auf der Spur, die im österreichischen Riezlern im Kleinwalsertal lagen. Die Quasi-Enklave nahe der Grenze war ein beliebter Finanzplatz für deutsche Anleger, die sich auf das ehemals strenge österreichische Bankgeheimnis berufen wollten. Durch dessen sukzessive Aushebelung hat sich dieses Geschäftsmodell wie auch jenes der Enklave Jungholz totgelaufen. Die deutsche Justiz vermutet Erbschaften im Wert von mindestens 100.000 Euro, die mutmaßlich vor dem deutschen Fiskus versteckt worden seien. Die Sparkasse Allgäu hatte sich geweigert, dem zuständigen Finanzamt alle von ihrer Filiale in Österreich verwalteten Vermögen offenzulegen.

Gericht verlangt die Offenlegung

Die Bank selbst argumentiert laut Augsburger Allgemeine, dass die Auskunft nicht zum Zweck der Verdunkelung verweigert worden sei, sondern auf Basis der gültigen Rechtslage. 2008, als das Finanzamt rückwirkend für acht Jahre erstmals Einblick in die Konten eines verstorbenen Kunden haben wollte, habe noch das österreichische Bankgeheimnis vollständig gegolten. "Wir hätten uns schlichtweg strafbar gemacht", sagte Vorstandschef Manfred Hegedüs zur Zeitung. Die Bank ging vor Gericht - und handelte sich eine Niederlage ein. Im April 2016 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich im Sinne der deutschen Finanzbehörden. Die Bank musste also Einblick in die Konten des verstorbenen Kunden gewähren.

Womit das Problem aber nicht gelöst worden sei, weil zwischen dem deutschen und österreichischen Recht immer noch Unterschiede bei den Auskunftspflichten bestünden, so Hegedüs. Die Suche nach einer pragmatischen Lösung hätten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft jetzt unterbunden. Die Sparkasse habe nie Steuerhinterziehung unterstützt, betont Hegedüs, man werde "intensiv kooperieren". Die Ermittlungen sollen den Zeitraum 2001 bis zur Schließung der Filiale 2016 im Blick haben.

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