Sozialpartner fixierten neuen Generalkollektivvertrag

Eine Person hält eine FFP2-Maske.
Die neue Fassung gilt bis 30. April 2022 und inkludiert Regeln zum Maskentragen, Nachweis von 3-G-Status und Kündigungsschutz.

Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung haben sich auf einen neuen Generalkollektivvertrag geeinigt. Der bisherige lief Ende August aus. Firmen, die eine 3-G-Nachweis verlangen, dürfen keine Maskenpflicht verhängen, so einer der Eckpunkte der Vereinbarung. Arbeitnehmer, die im Job eine Coronaschutzmaske tragen müssen, haben nach drei Stunden Anspruch auf "mindestens zehn Minuten" Pause von der Maske. Der neue Vertrag gilt per 1. September bis 30. April 2022.

Covid-19-erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht benachteiligt werden, ist im General-KV weiters festgehalten. Aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses dürfen sie weder entlassen noch gekündigt oder anders benachteiligt werden. Einen Nachweis zum 3-G-Status des Beschäftigten darf der Arbeitgeber verlangen, wie die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Industriellenvereinigung (IV), die Arbeiterkammer (AK), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Landwirtschaftskammer (LK) Österreich am Donnerstag in einer gemeinsamen Aussendung mitteilten.

Bestehende Regelungen, etwa in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt.

Klarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

"In den vergangenen Wochen und Monaten hatten wir viele Anfragen unserer Mitglieder zu Maskenpflicht, Bekanntgabe des Impfstatus und 3-G-Regelungen in Betrieben - der neue Generalkollektivvertrag schafft nun Klarheit und gibt sowohl Betrieben, als auch BetriebsrätInnen und Beschäftigten Sicherheit", so AK-Präsidentin Renate Anderl.

"Die neuerliche Einigung auf einen General-KV gibt den Betrieben weiterhin Rechtssicherheit und bietet außerdem Schutz für die Arbeitnehmer", erklärte WKÖ-Präsident Harald Mahrer. Geregelte Abläufe in den Betrieben seien damit gesichert. Nun gelte es, eine vierte Coronawelle "so gut wie möglich einzubremsen und die Erholung der Wirtschaft nicht aufs Spiel zu setzen".

Dem ÖGB war es sehr wichtig, "den Rechtsanspruch auf die Pause von der Maske, der auch bei etwaigen zukünftigen verschärften gesetzlichen Maßnahmen betreffend Mundnasenschutz gilt, erneut zu fixieren", so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. "Diese Erleichterung haben die Betroffenen nach mehr als einem Jahr ständigen Maskentragens verdient."

"In nach wie vor schwer planbaren Zeiten sind praktikable und möglichst unbürokratische Lösungen für den Arbeitsalltag ein Gebot der Stunde - sowohl für Unternehmen als auch Beschäftigte", strich IV-Chef Georg Knill hervor. Die Verlängerung des General-KV leiste dazu einen sinnvollen Beitrag.

Die LK Österreich empfehle den Sozialpartnern der Land- und Forstwirtschaft gleichartige Regelungen zu schaffen, so LK-Präsident Josef Moosbrugger.

Auf Ablehnung stößt der General-KV hingegen bei den Blauen. Der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft, Matthias Krenn, sieht darin einen "Wegbereiter für Impfzwang" und vermisst Schutz für Impfunwillige.

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