So sicher ist unser Wasser vor dem Ausverkauf

So sicher ist unser Wasser vor dem Ausverkauf
Die SPÖ will das öffentliche Trinkwasser per Gesetz vor Privatisierung schützen. Wie groß ist die Gefahr des Verkaufs wirklich?

Im Ibiza-Video schwadronierte Ex-FPÖ-Chef H.C. Strache auch über die Monetarisierung des heimischen Trinkwassers. Die politischen Gegner, allen voran die SPÖ, sind alarmiert. Sie warnen vor dem Verkauf des Wassers ans Ausland. Um das zu verhindern, will sie heute, Mittwoch, einen Initiativantrag zum Schutz des Wassers einbringen. Konkret soll in der Verfassung Bund, Ländern und Gemeinden eine Privatisierung des Wassers ausdrücklich verboten werden. Der KURIER-Faktencheck klärt auf, was wirklich möglich ist.

Wofür wird das Trinkwasser derzeit verwendet?

Die Industrie verbraucht (ohne Kühlwasserbedarf) fast zwei Drittel. Fünf Prozent benötigt die Landwirtschaft. Rund ein Drittel des gesamten Wasserverbrauchs entfällt auf die privaten Haushalte. Zum Duschen und Baden werden rund 29 Prozent des Trinkwassers verwendet und 34 Prozent für die Toilettenspülung. Fürs Trinken und Kochen werden lediglich drei Prozent benötigt.

So sicher ist unser Wasser vor dem Ausverkauf

Wasserspeicher Rosenhügel

Wasser ist Thema im Parlament

Wer ist der Eigentümer des Wassers?

Das Wasser (Grundwasser oder Quelle) gehört dem Grundeigentümer. Der Grundeigentümer hat das Recht, es ohne eine wasserrechtliche Bewilligung für seine privaten Zwecke zu nutzen. Es darf Wasser für den notwendigen „Haus und Wirtschaftsbedarf“ entnommen werden, heißt es dazu auf der Homepage der niederösterreichischen Landesregierung. Ähnliche Regelungen haben auch die anderen Bundesländer.

So sicher ist unser Wasser vor dem Ausverkauf

Wie viel Wasser darf für private Zwecke entnommen werden?

Die Entnahme muss „in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grund stehen“. Das bedeutet, es darf nur so viel Wasser entnommen werden, dass das Wasser-Entnahmerecht des Nachbarn nicht eingeschränkt wird. Bewilligungsfrei sind in der Regel daher nur Hausbrunnen für Ein- oder Zweifamilienhäuser.

Was sind die Voraussetzungen für die kommerzielle Wasser-Nutzung?

Es muss ein wasserrechtliches Bewilligungsverfahren durchgeführt werden. Für dieses Verfahren sind nicht die Gemeinden zuständig. Wasserrechtsbehörden sind die Bezirksverwaltungsbehörden, der Landeshauptmann beziehungsweise der zuständige Landesrat, sowie in letzter Instanz das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Der Verwerter des Wassers muss nicht der Grundeigentümer sein. Es reichen auch Pachtverträge.

Was wird beim wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren geprüft?

Es wird geprüft, ob die Wasserentnahme technisch korrekt erfolgt und ob dadurch Nachteile etwa bei der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung entstehen könnten. Notwendig sei ein Nachweis, dass der Antragssteller eine gewisse Anzahl von Personen mit Trinkwasser versorgen muss, betont der Präsident der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) und Bereichssprecher für das Trinkwasser, Franz Dinhobl.

Kann ein internationaler Konzern in Österreich ein Grundstück mit Quelle kaufen und das Wasser nicht mehr an die Gemeinde liefern, sondern an jemanden anderen verkaufen?

Nein. Die Trinkwasser-Versorgung der Bevölkerung hat Vorrang vor allen anderen ökonomischen Interessen. Es ist daher nicht möglich, das Grundstück und die Quelle eines kommunalen Wasserversorgers zu kaufen und das Wasser dann anderwertig zu verwenden. Das entspräche nicht den Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung. Allerdings könnte das Unternehmen die Preise für das Wasser erhöhen (sofern es über eine wasserrechtliche Genehmigung für die Versorgung der Bevölkerung verfügt).

Gibt es noch andere Rechtsfragen, die bei der Wasserentnahme eine Rolle spielen? Ja. Wenn zum Beispiel ein Fischteich angelegt wird, dann geht es auch ums Fischereirecht.

Wie ist die Wasserversorgung in Österreich derzeit organisiert?

Es gibt aktuell 1900 kommunale Wasserversorger, 165 Wasserverbände und 3400 Wassergenossenschaften. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind an zentrale Wasserversorgungsanlagen angeschlossen. Die Länge des Leitungsnetzes beträgt etwa 78.000 Kilometer. Etwa zehn Prozent der Bevölkerung beziehen ihr Trinkwasser über eigene Hausbrunnen.

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