Simandl-Pension: Energie Burgenland bekam Recht

Rudolf Simandl
Gericht spricht Unternehmen rund 1,6 Mio. Euro zu. Verwirkung des Pensionsanspruchs ist unbestreitbar.

Die Energie Burgenland hat im gerichtlichen Streit um die Pension des im April 2012 fristlos entlassenen Ex-Begas-Vorstandes Rudolf Simandl recht bekommen. In dem am Montag eingelangten Urteil wurde Simandl "verpflichtet, die an ihn ausbezahlte Summe in der Höhe von 1.513.274 Euro samt vier Prozent Zinsen ab 6. Oktober 2012 an die Energie Burgenland zu bezahlen", so das Unternehmen am Dienstag.

Simandl-Pension: Energie Burgenland bekam Recht
Nach einer ersten Durchsicht stehe fest, dass die Verwirkung des Pensionsanspruchs unbestreitbar sei und Energie Burgenland in dieser Frage recht bekomme. "Denn nach dem festgestellten Sachverhalt", so das Gericht, "legte der Beklagte bereits ab dem Jahr 2000 Verhaltensweisen an den Tag, die, abgesehen von einer allfälligen strafrechtlichen Relevanz dieser Tätigkeit, ein massiv treuwidriges Verhalten und Entlassungsgründe darstellen." Daraus resultiere die Zahlungspflicht des Ex-Begas-Vorstandes, hieß es in einer Pressemitteilung der Energie Burgenland. Simandl hat in dieser Angelegenheit bereits 1.573.600,77 Euro an die Energie Burgenland zurückbezahlt.

Rückforderungen zugestanden

Außerdem sei hinsichtlich Gegenforderungen von Simandl in Höhe von 88.128,30 Euro zugunsten des Energieunternehmens entschieden worden. Diese Summe wollte der Ex-Vorstand aus den Zahlungen des Jahres 2012 ebenfalls zurückerhalten, sie stehen ihm aber laut Erstgericht nicht zu. Das Gericht hat ihm Rückforderungsansprüche in Höhe von 21.208,70 Euro aus den Zahlungen des Jahres 2012 zugestanden sowie ausgesprochen, dass ihm seitens des Unternehmens entlassungsunabhängige Ansprüche in Höhe von 24.567,58 Euro zustehen.

Strittig sei nach wie vor, ob auch die Lohnsteuer aus dem erhaltenen Betrag zurückzuzahlen ist. Diese Frage werde man zur Prüfung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Wien herantragen, so die Energie Burgenland. Das am Montag eingelangte Urteil umfasst 190 Seiten.

Kommentare