Selbstversuch: Ich kaufe eine Kryptowährung
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder Dogecoin sind in aller Munde. Die Kursschwankungen von Bitcoin sorgen genauso für Gesprächsstoff wie die japanische Hunderasse Shiba Inu, welche die Münze des Dogecoin ziert. Unlängst haben Sie vielleicht auch gelesen, dass der neue Premiumsponsor für den Fußballclub Rapid Wien die „Krypto-Wechselstube“ Crypshark ist.
Die Krypto-Assets sind also längst im Mainstream angekommen und kein Gegenstand nur mehr für Geeks. Grund genug also, in die Welt der Kryptowährungen einzutauchen.
Zugegeben, abstrakt kann das Ganze schon sein, vor allem wenn man selbst keine Berührungspunkte damit hat. Denn, haben Sie schon mal eine Bitcoin-Münze gesehen? Ich auch nicht, denn die Währung über die wir sprechen, finden wir ausschließlich im digitalen Raum.
Ein wenig möchte ich die Mystik von den Kryptowährungen für Sie aber nehmen, indem ich Ihnen erkläre, wie man Kryptowährungen eigentlich kaufen kann. Damit Sie kein Risiko eingehen müssen, werde ich das für Sie tun. Legen wir los.
Wir brauchen: Eine stabile Internetverbindung, ein Gerät Ihrer Wahl (Laptop, PC, Tablet oder Smartphone), eine Kreditkarte und Geld – das Sie nicht notwendigerweise brauchen.
Schritt 1
Als Erstes suchen wir uns eine Kryptobörse aus. Das ist entweder eine App oder einfach eine Website, die Sie über Ihren Internet-Browser aufrufen. Achten Sie darauf, sich eine seriöse Kryptobörse zu suchen. Dabei werden Ihnen zahlreiche Ranglisten im Internet behilflich sein.
Die Rankings geben Auskunft darüber, was man auf der jeweiligen Plattform machen kann, ob zusätzliche Kosten anfallen könnten oder wo die Kryptobörse ihren physischen Sitz hat – falls Ihnen das wichtig ist. Bekannte Handelsplattformen sind etwa bitcoin.de, Binance oder die österreichische Plattform Bitpanda mit Sitz in Wien.
Schritt 2
Haben Sie sich für eine seriöse Plattform entschieden, geht es jetzt ans Anmelden. Egal für welche Plattform Sie sich entschieden haben, irgendwo können Sie jetzt auf „registrieren“ oder „sign up“ klicken. Sogleich werden Sie dann zu einem Online-Formular ihres Anbieters weitergeleitet, wo Sie Ihre persönlichen Daten eintippen. So als würden Sie online ein Bankkonto eröffnen, einen Handyvertrag abschließen oder sich in einem neuen Onlineshop anmelden, nur etwas länger und mit Reisepass.
Wenn Sie alles fertig eingetippt haben, kann es einige Stunden oder vielleicht sogar bis zu einem Tag dauern, bis ihr Anbieter ihre Daten geprüft hat. Das Prüfen der Daten sei nämlich wichtig, um Geldwäsche vorzubeugen, heißt es.
Die Zwischenzeit will ich nutzen, um Ihnen zu erklären, was Fiatgeld ist. Fiatgeld haben Sie nämlich schon mal gesehen. Es ist jenes Geld, das Sie und ich in unserem Brieftascherl haben, also das staatlich anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel wie zum Beispiel Euro. Es ist also all das, was eine Kryptowährung nicht ist. Warum erkläre ich Ihnen das? Weil Sie womöglich in Ihrer Kryptobörse über den Begriff FIAT stolpern werden. Und zwar möglicherweise jetzt.
Schritt 3
Ihr Konto ist verifiziert und damit fast einsatzbereit. Bevor wir kaufen können, müssen wir das digitale Krypto-Geldtascherl – das heißt, auf Ihrer Plattform üblicherweise „Wallet“ – mit Fiatgeld befüllen. Das geht normalerweise mit einer Kreditkarte. In der Regel dauert das auch ein bisschen länger, je nachdem wie schnell die Zahlung abgewickelt ist.
In der Zwischenzeit lohnt es sich, die Kurse der verschiedenen Währungen zu verfolgen und sich einen Plan zurecht zu legen, was man gerne kaufen würde. Wenn das Geld nämlich einmal in Ihrer Wallet ist, ist der Kauf einer Kryptowährung in Sekundenschnelle vollzogen. Je nach Benutzeroberfläche Ihrer Kryptobörse wählen Sie die gewünschte Kryptowährung aus, geben an wie viel Fiatgeld Sie dafür ausgeben möchten und klicken auf „kaufen“ oder „buy“.
Fertig.
Schritt 4
Zugegeben, dieser Schritt ist optional. Je nachdem, was für ein Typ Sie sind. Sie können ja auch „halten“, „handeln“ oder „mehr kaufen“. Tun wir jetzt aber so, als würden Sie verkaufen wollen, weil Sie zufrieden mit den Kursentwicklungen sind und aussteigen wollen, wenn es am schönsten ist. Mittlerweile kennen Sie sich auf ihrer Plattform auch schon ganz gut aus und haben den „verkaufen“ oder „sell“-Button schon gesehen.
Auf den klicken Sie nun und Ihr Gewinn landet als Fiatgeld wieder in Ihrer Wallet. Das bleibt entweder dort oder Sie bezahlen es sich wieder zurück auf ihr Girokonto. Womöglich könnte der gesamte Gewinn aber nicht Ihrer sein, denn wie bei Aktien, könnten auch auf diesen Gewinn Steuern anfallen. Das sieht zumindest die „Ökosoziale Steuerreform“ vor (siehe Infobox unten).
Wenn Sie jetzt also die Neugier gepackt hat, abschließend noch ein Ratschlag: Investieren Sie ja nur jenes Geld, auf das Sie in der Sekunde für immer verzichten könnten.
In Sachen Besteuerung gelten Krypto-Assets derzeit als Spekulationsobjekte. Wer diese länger als ein Jahr behält, muss auf deren Gewinne keine Steuern zahlen. Eine Veränderung sieht die „Ökosoziale Steuerreform“ vor, und zwar, dass Kryptowährungen in Zukunft wie Wertpapiere versteuert werden sollen.
Damit würden dann 27,5 Prozent Steuern auf den Gewinn anfallen – unabhängig davon wie lange Investoren ihre Kryptowährungen gehalten haben.
Die Begutachtung der Steuerreform, die am Montag endete, hat zu etwa 200 Stellungnahmen geführt. Die hohe Anzahl der Stellungnahmen erklärt sich mitunter durch etliche persönliche Beschwerden von Krypto-Anlegern, die gegen eine Gewinnbesteuerung ab März 2021 sind. Dazu haben sie auch eine Petition gestartet.
Ein Krypto-Anleger sagt, er habe auf Basis geltender Gesetze eine Investitionsentscheidung für das Familienbudget getroffen. Die rückwirkende Steuerpflicht „stimmt die gesamte Familie sehr unglücklich“. Auch Unternehmen und Vertreter der Kryptobranche kritisieren den unterjährigen und in der Vergangenheit liegenden Stichtag.
Nicht nachvollziehen kann hingegen der Innsbrucker Uni-Professor und Steuerrechtsexperte Reinhold Beiser, dass Kryptowährungen weiter steuerlich begünstigt werden, obwohl sie zu Spekulation verleiten und die organisierte Kriminalität und Geldwäsche fördern.
Einen Beschluss der Reform soll es Anfang 2022 geben und gültig soll die Steuerreform ab 1. März 2022 sein, heißt es aus dem Finanzministerium.
Haftungsausschluss
Die im Artikel besprochenen Investments dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Beratung. Weder stellen diese Angaben ein Angebot, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder Verkauf der erörterten Finanzprodukte, noch eine Erbringung von Anlageberatung dar. Der KURIER übernimmt insbesondere keine Haftung für künftige Kursentwicklungen.
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