Schwarzarbeit: Razzia beim Enten-Chinesen
Mittwochabend in der Polizeikaserne Wien-Meidling. Michael Halper von der Beitragsprüfung der Wiener Gebietskrankenkasse und Peter Aichinger, Kommandant der Polizeiinspektion Lainzer Straße, treffen letzte Vorbereitungen für eine nächtliche Spezialstreife im zwölften Wiener Gemeindebezirk.
Zwei Prüferinnen der Krankenkasse, fünf uniformierte Polizisten, drei Kriminalbeamte in Zivil und ein Finanzbeamter wollen eine Reihe von Gastronomie-Lokalen kontrollieren, um Schwarzarbeiter, illegale Immigranten und Steuersünder aufzuspüren.
Pizza-Kebab-Schnitzel
Als erstes Ziel wird eine türkische Bäckerei angesteuert. Während die Beitragsprüferinnen die Bäckerei über den Vordereingang betreten, sichert ein Kripobeamter den Hinterausgang ab. Zu oft haben sie schon Fluchtversuche erlebt. Vor dem Backofen stoßen sie auf einen Ungarn, der sich weigert, seinen Arbeitsplatz zu verlassen.
Der Chef der Bäckerei wird geholt. Die Menschentraube mit den Uniformierten treibt ihm etwas Blässe ins Gesicht. Schnell legt sich die Nervosität: Die Bäckerei ist sauber, alle 39 Dienstnehmer sind bei der Krankenkasse angemeldet. Der Tross zieht weiter.
In einem ehemaligen Handyshop in der Meidlinger Hauptstraße firmiert nun eine Kebab-Pizza-Bude. Angeblich ist der Mitarbeiter hinter der Theke nicht angemeldet. Falscher Alarm.
In einem anderen Lokal sind die Kassen-Bons mangelhaft.*
Von Lokal zu Lokal führen die Kripobeamten, denen man am besten kein X für ein U vormacht, Personenkontrollen durch – auch unter den Gästen. Der Tonfall ist freundlich, der Geschäftsbetrieb wird kaum gestört. Es scheint, als wären die Gäste Kontrollen gewohnt.
Desolate Küche
In einem weiteren Pizza-Döner-Schnitzel-Kebab-Lokal, das gerade neu eröffnet hat, sind sogar zehn Zusteller bei der Sozialversicherung angemeldet. Nach dem Motto: Mal sehen, ob sich das finanziell auf Dauer auch ausgeht. Nach zwei, drei Monaten, so zeigt es die Erfahrung, wird der Betreiber wahrscheinlich die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen können. Aktuell gibt es aber nichts zu beanstanden.
Der Enten-Chinese
Vor einigen Jahren, erzählt Chefinspektor Aichinger, hat er in der Küche dieses desolaten Restaurants sechs lebende Wildenten in einer Schachtel vorgefunden. Man ging davon aus, dass sie vom Ziegelteich am Wienerberg oder aus dem Wiener Stadtpark stammen. Sie wurden dem Tierschutz übergeben.
Auch diesmal trügt die Ermittler ihre gute Nase nicht. In der Küche wird ein Chinese angetroffen, der mit Tempura-Teig hantiert. Nach anfänglichem Leugnen räumt er ein, seit ein paar Tagen hier zu arbeiten. Er wurde aber nicht bei der Krankenkasse angemeldet. Das kostet den Betrieb 1300 Euro Strafe. Dazu kommt eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde und die Nachverrechnung der offenen Beiträge. Indes wird ein weiterer Chinese, der Geschäftsführer auf dem Papier, von den Polizisten gleich festgenommen. Gegen ihn besteht ein Aufenthaltsverbot. Er wird der Fremdenpolizei zur Abschiebung übergeben.
Der Sushi-Bote
Nächste Ziel: ein Darts-Café. Einer der Kripobeamten bleibt vor der Tür. Ein Zusteller einer Sushi-Kette parkt davor sein Auto ein und fragt den Polizisten nach einer Hausnummer. Der dreht den Spieß um und fragt den Zusteller um seine Papiere. Der ist Rumäne, aber bei der Krankenkasse nicht gemeldet. Auch im Sushi-Restaurant lässt sich nicht klären, für wen der Rumäne tatsächlich fährt. Er will nur "zur Probe" und erst ab 19.00 Uhr ausgeliefert haben. "Der stellt sich deppert", sagt einer der Anwesenden. Im Auto finden die Ermittler 15 Abrechnungsbons. Sie belegen, dass der Rumäne an diesem Tag seit 11.57 Uhr für die Sushi-Kette zugestellt hat. Den Beitragsprüfern reicht es. Sie laden die Lokal-Betreiber zur Klärung des Falles in die Zentrale vor.
* Die Belege haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
1. eine eindeutige Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmers oder desjenigen, der gemäß Abs. 2 an Stelle des Unternehmers einen Beleg erteilen kann,
2. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalles einmalig vergeben wird,
3. den Tag der Belegausstellung,
4. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistungen und
5. den Betrag der Barzahlung, wobei es genügt, dass dieser Betrag auf Grund der Belegangaben rechnerisch ermittelbar ist.
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