Schlecker-Bankrott: Haftstrafen für frühere Junior-Chefs Meike und Lars
Meike (44) und Lars Schlecker (46) blieb am frühen Montagnachmittag regelrecht die Luft weg. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Kinder des früheren Drogeriekönigs Anton Schlecker wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs, Untreue und Beihilfe zum Bankrott zu 32 Monaten bzw. 33 Monaten Haft. Allein der Untreue-Schaden, der ihnen zugeordnet wird, wird mit 6,1 Millionen Euro beziffert.
Ihr Vater Anton kam hingegen "billig" davon. Der 73-jährige gelernte Metzger aus dem schwäbischen Ehingen fasste bloß eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie eine Geldstrafe (54.000 Euro) aus. Die Geldstrafe darf der angeblich vermögenslose Kaufmann sogar in zwölf Monatsraten zu je 4500 Euro abstottern. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger wollen eine mögliche Revision prüfen.
Millionen-Geschenk
Dabei hatte ihm die Staatsanwaltschaft auch vorgeworfen, drei Tage vor Insolvenzanmeldung zwei Immobilien einer Österreich-Tochter und seiner zweiten Drogeriekette "Ihr Platz" für sieben Millionen Euro zugunsten seiner Kinder verkauft zu haben. Die fackelten nicht lange, sondern ließen sich diese Gewinnausschüttung schon am nächsten Tag auf ihre Konten gutbuchen. Außerdem wurde den Kindern zum Verhängnis, dass ihre Logistikfirma (LDG) der Drogeriekette zu hohe Transportkosten verrechnete. Laut Handelsblatt sollen die Kinder (2006 bis 2010) über ihre Firmen LDG und BDG 66,5 Millionen Euro Gewinn gemacht haben, dazu kamen noch Geschäftsführergehälter.
Die Familie hat 10,1 Millionen Euro an den Konkursverwalter gezahlt und Anfang November noch weitere vier Millionen Euro hingeblättert. Dazu muss man wissen, dass der Schlecker-Bankrott den Gläubigern eine Milliarde Euro gekostet hat.
Genaue Analyse
Die Verteidiger von Anton Schlecker wollen das Urteil genau analysieren und erst danach über einen möglichen Revisionsantrag entscheiden. "Es ist ein sehr komplexes Verfahren gewesen, in dem sich keiner der Beteiligten leichtgetan habe, sagte Rechtsanwalt Norbert Scharf am Montag im Landgericht Stuttgart. „In einem Punkt gibt es natürlich einen Dissens, der zieht sich durch die gesamte Hauptverhandlung. „Das ist die Frage, wann die drohende Zahlungsunfähigkeit eines Milliardenkonzerns bestand und wann das bemerkbar war.“
Die Richter gehen in ihrem Urteil davon aus, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit des Konzerns spätestens Anfang Februar 2011 für Anton Schlecker erkennbar gewesen sein musste. Angemeldet wurde die Insolvenz allerdings erst ein knappes Jahr später.
Zivilprozess in Linz
In drei Wochen beginnt am Landesgericht Linz ein Zivilprozess gegen Christa Schlecker und die Kinder. Rudolf Mitterlehner, der Masseverwalter der Schlecker-Nachfolgekette dayli, fordert vorerst – aus Kostengründen – nur 20 Millionen Euro von der Familie zurück. Den mutmaßlichen Gesamtschaden schätzt er auf bis zu 172 Millionen Euro. Der Vorwurf lautet auf "verbotene Einlagenrückgewähr". Laut Klage soll das Trio Anton Schlecker "gesetzwidrig und schuldhaft existenzbedrohende Kredite" gewährt haben, die weder zurückgefordert noch zurückgezahlt wurden. Das heißt: Von Schlecker Österreich sollen Gewinne als "Darlehen" nach Deutschland geflossen sein. Dem Vernehmen nach werden die Vorwürfe bestritten.
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