Rüffel aus Brüssel wegen Untätigkeit bei Steuerflucht

Justizministerin Alma Zadic
Anlass ist „Country-by-Country-Reporting“. Regierung hat Gesetz vor einem Monat in Begutachtung geschickt

Die EU-Kommission ermahnt Österreich und fünf weitere EU-Staaten erneut, weil diese eine EU-Richtlinie gegen Steuerflucht großer Konzerne nicht vollständig umgesetzt hätten. Das 2021 beschlossene EU-Gesetz soll Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz zu öffentlichen Erklärungen zwingen, in welchem Land sie wie viel an den Fiskus zahlen.

Durch Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie über die öffentliche länderspezifische Berichterstattung („Country-by-Country-Reporting Directive“) werde das Ziel untergraben, „das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Gerechtigkeit der nationalen Steuersysteme zu erhalten“, heißt es in einer Aussendung der EU-Kommission. Neben Österreich stehen Belgien, Italien, Zypern, Slowenien und Finnland in der Kritik.

Bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren

Reagieren die Länder nicht binnen zwei Monaten auf das Aufforderungsschreiben, kann die Kommission eine sogenannte begründete Stellungnahme abgeben und damit den nächsten Verfahrensschritt einleiten. Am Ende eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen.

Ob es je dazu kommt, ist freilich fraglich. Denn spät, aber doch hat die Bundesregierung das entsprechende Umsetzungsgesetz am 3. April zwar in Begutachtung geschickt. Brüssel dürfte der Text aber offensichtlich noch nicht reichen.

Kritik von SPÖ

SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner, die die Richtlinie als Berichterstatterin federführend verhandelt hat, spart deshalb nicht mit Kritik. „Die ÖVP hat sich von Anfang an dagegengestemmt und alles versucht, die Richtlinie zu verhindern. Schwarz-Grün hat erst durch unseren Druck endlich zugestimmt“, so Regner. Die Kommission habe den Gesetzesvorschlag aus Wien postwendend mit „ungenügend“ zurückgeschickt, sagt die Abgeordnete.

Mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz waren offenbar der Knackpunkt in den Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen. Geeinigt hat man sich auf ein zweistufiges Strafverfahren: Neben sogenannte Zwangsstrafen von bis zu 100.000 Euro, wenn die Berichte nicht rechtzeitig geliefert werden, soll es auch Ordnungsstrafen von bis zu 100.000 Euro geben, wenn die Gesellschaften falsch berichten oder angeben nicht berichtspflichtig zu sein. Ähnliche Ordnungsstrafen für falsche Informationen im Firmenbuch wünschen sich die Grünen unter Verweis auf den Fall Signa auch für österreichische Firmen.

Höchste Zeit 

Die EU-Richtlinie für das sogenannte "Country-by-Country Reporting" war bereits im November 2021 im EU-Parlament beschlossen. Innerhalb von 18 Monaten - also bis Juni 2023 - sollten die Mitgliedsstaaten das Gesetz auf nationaler Ebene umsetzen. Es sei nun höchste Zeit gewesen, dass Gesetz zu beschließen, sagte Justizministerin Alma Zadic bei der Präsentation vor eineinhalb Monaten. Die neue Regelung soll nach den Plänen der Regierung im Juni im Nationalrat beschlossen wird. Gelten sollen die neuen Vorschriften laut den EU-Vorgaben bereits für Geschäftsjahre, die ab 22. Juni 2024 beginnen.

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