Rübe ab beim Streit um Pflanzenschutzmittel

Risikoabschätzung für den Agrarbereich
Studie zu den ökonomischen Folgen des Verbots von 75 Substanzen.

Ob in Zukunft in Österreich noch Zuckerrüben angebaut werden, hängt von der EU-Kommission ab. In Brüssel wird über eine Änderung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel diskutiert. Die Hersteller dieser Mitteln befürchten, dass etwa 75 chemische Wirkstoffe, die seit Jahren verwendet werden, aus der Zulassung fallen.

Die Industriegruppe Pflanzenschutz hat beim holländischen Beratungsunternehmen steward redqueen die ökonomischen Folgen eines solchen Verbotes untersuchen lassen. Bei den Hauptkulturen würden die Ernte-Erträge um 10 bis 40 Prozent sinken.

Edda Eggeling von steward redqueen über die konkreten Auswirkungen auf Österreich: Höhere Produktionskosten für den Agrarbereich und rund 30.000 Jobs weniger. Der Umsatzverlust im Agrarbereich beträgt laut Studie 412 Millionen Euro.

Die Zuckerrübenerträge sinken um 35 Prozent. Dann würde sich der Zuckerrübenanbau in Österreich wohl nicht mehr rentieren. Als Grund für die Ausfälle nennt Josef Plank, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer, die Anfälligkeit der Jungpflanzen gegen Bodenschädlinge.

Vor allem Fungizide (Mittel gegen Pilzbefall), die auch im Getreideanbau verwendet werden, könnten vom Verbot betroffen sein. Die Herstellung und Zulassung von Ersatzprodukten würde etwa 20 Jahre dauern, schätzt Christian Stockmar von der Industriegruppe Pflanzenschutz.

Gefahr und Risiko

Bei der Zulassung von Substanzen für die Landwirtschaft geht es um die Einschätzung von Gefahr und Risiko. Eine Gefahr ist gegeben, wenn eine Substanz eine negative Wirkung haben kann. Von Alkohol geht eine Gefahr aus. Eine zu hohe Dosierung führt zu gesundheitlichen Schäden und kann tödlich sein.

Risiko beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich zu einem Schaden kommt. Das hängt bei Alkohol von der Anwendung ab. Ein Achterl Wein pro Woche wird wohl keine negativen gesundheitlichen Folgen haben. Bisher wurden Substanzen dann verboten, wenn ein konkretes Risiko bestanden hat und nicht, weil sie grundsätzlich als gefährlich eingestuft wurden.

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