Benkos Anwalt Wess erhebt schwere Vorwürfe gegen Justizabläufe

So soll eine OGH-Entscheidung der Verteidigung nicht zugestellt worden sein, dafür aber der WKStA, die in diesem Verfahren keine Partei war.
PROZESS GEGEN SIGNA-GRÜNDER RENE BENKO UND MITANGEKLAGTE: BENKO

Im Zusammenhang mit der mehr als ein Jahr andauernden Untersuchungshaft des früheren Immobilienjongleurs René Benko erhebt dessen Rechtsvertreter, der renommierte Wiener Strafverteidiger Norbert Wess, schwere Vorwürfe gegen die jüngste Medienberichterstattung sowie gegen den Ablauf des Haftprüfungsverfahrens. Auslöser ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 7. April, über die Medien ab Mitte dieser Woche berichteten.

Die Kritik der Verteidigung richtet sich weniger gegen einzelne Entscheidungen als gegen das Zusammenspiel von Informationsflüssen, öffentlicher Wahrnehmung und Verfahrensfairness in einem der aufsehenerregendsten Wirtschaftsstrafverfahren des Landes.

Kern der Kritik: Entgegen zahlreicher Schlagzeilen habe René Benko beim OGH keine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft als solche eingebracht. Vielmehr habe sich die Grundrechtsbeschwerde ausschließlich auf zwei Punkte der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien vom 16. Februar bezogen, mit der die U-Haft fortgesetzt worden war. Dabei sei lediglich eine mögliche Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen geltend gemacht worden.

Keine Möglichkeit zur Richtigstellung 

Der OGH habe diesen Rechtsstandpunkt zwar nicht geteilt, so Wess, jedoch sei die darauf bezogene Mitteilung des Höchstgerichts nicht an die Verteidigung, sondern an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übermittelt worden. Diese sei im Grundrechtsbeschwerdeverfahren allerdings gar nicht Partei gewesen. Dennoch hätten Medien über den Inhalt der Entscheidung berichtet – aus Sicht der Verteidigung in irreführender Weise.

In mehreren Berichten sei davon die Rede gewesen, der OGH habe „eine Haftbeschwerde abgewiesen“, „einen Antrag auf Enthaftung zurückgewiesen“ oder Benko sei „mit seiner Beschwerde abgeblitzt“. All dies sei sachlich falsch, betont Wess. Die Verteidigung habe zudem keine Möglichkeit zur Richtigstellung gehabt, da ihr die OGH-Mitteilung bis zum Erscheinen der Berichte unbekannt gewesen sei.

Besonders problematisch sei aus Sicht der Verteidigung, dass die Berichterstattung unmittelbar mit der für Donnerstag angesetzten Haftprüfungsverhandlung verknüpft worden sei. In einem auflagenstarken Medium sei sogar spekuliert worden, dass die Untersuchungshaft „fließend in eine Strafhaft übergehen“ könnte. Wess spricht in diesem Zusammenhang von einer Verletzung der Unschuldsvermutung und einem Versuch, öffentlichen Druck auf das zuständige Gericht auszuüben.

Keine Möglichkeit auf Vorbereitung für Haftverhandlung

Auch den Ablauf der Vorbereitung auf die Haftprüfungsverhandlung kritisiert die Verteidigung scharf. Seit dem 7. April habe man versucht zu klären, ob und mit welcher Begründung die WKStA eine weitere Fortsetzung der U-Haft beantragen werde. Erst am 14. April sei telefonisch mitgeteilt worden, dass ein solcher Antrag gestellt werde. Der schriftliche Antrag sei jedoch erst am Vortag der Verhandlung eingebracht worden.

Damit habe der Verteidigung weniger als 24 Stunden zur inhaltlichen Vorbereitung zur Verfügung gestanden.  Eine seriöse Wahrnehmung der Verteidigungsrechte sei unter diesen Umständen nicht möglich gewesen, argumentiert Wess. Vor diesem Hintergrund sowie wegen der aus seiner Sicht falschen medialen Vorverurteilung habe René Benko letztlich auf die Durchführung der Haftprüfungsverhandlung verzichtet

Stellungnahme der WKStA

Die WKStA wies den Vorwurf laut APA zurück. WKStA-Sprecher Martin Ortner sagte auf APA-Anfrage: „Wir haben dem Gesetz voll entsprochen. Es gibt im Gesetz keine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Stellungnahme“. Rechtlich kann die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Haftverlängerung auch erst im Rahmen der Haftprüfungsverhandlung einbringen. Diese Prüfung ist von Amts wegen spätestens nach zwei Monaten fällig. Daher werde das Gericht auch die U-Haft für René Benko heute, Donnerstag, von Amts wegen prüfen und über eine Verlängerung entscheiden. 

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