Prozess gegen Benko-Ehepaar: Freispruch und mildes Urteil
Fast ein Jahr hat der Signa-Pleitier und U-Häftling René Benko seine Frau nicht mehr gesehen. Denn ihnen ist jeglicher Kontakt untersagt. Nicht einmal telefonieren dürfen die beiden. Am Mittwoch trafen der 48-Jährige und seine Ehefrau Nathalie nach der langen Zeit erstmals wieder aufeinander. Beide mussten im großen Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichts auf der Anklagebank Platz nehmen.
Schuldspruch für René Benko
Gerade einmal zwei Meter auseinander saß das Promi-Paar, getrennt durch eine Polizistin. Aber Blicke tauschte das Ehepaar eigentlich keine aus. Beiden war aber die Anspannung ins Gesicht geschrieben. Immerhin drohten bis zu 10 Jahre Haft. Am Ende wurde René Benko wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 4.320 Euro verurteilt. Seine Frau wurde im Zweifel freigesprochen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Nach dem Spruch des Schöffensenats umarmte sich das Ehepaar.
Dem gescheiterten Immo-Spekulanten und seiner Frau war vorgeworfen worden, gemeinsam einen Tatplan geschmiedet zu haben und dabei Uhren und Uhrenbänder im Wert von rund 250.000 Euro und Bargeld in Höhe von 120.000 Euro in einem speziell dafür angeschafften Tresor versteckt zu haben.
Der wurde von der Soko Signa in einem Haus von Verwandten im Tiroler Oberland gefunden. René Benko hat laut Anklage angegeben, sich 2021 „am Höhepunkt“ seiner Karriere befunden und seinen beiden Söhnen daher je vier Luxusuhren sowie Manschettenknöpfe zu Weihnachten geschenkt zu haben.
Nur zwei Uhren
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hielt das für unglaubwürdig, warf den Benkos vielmehr vor, Vermögen verschleiert und so den Befriedigungstopf der Gläubiger geschmälert zu haben. Die Anklage: betrügerische Krida.
Doch letztlich sah das Gericht es nur als erwiesen an, dass Benko lediglich zwei der angeblich verschenkten Uhren samt passender Manschettenknöpfe tatsächlich gehörten. Der dadurch entstandene Schaden liege bei 100.000 Euro.
„Das Ehepaar wollte schlicht nicht dabei erwischt werden, wie es Vermögenswerte in einem anderen Haushalt vor den Gläubigern versteckte“, behauptete die Oberstaatsanwältin Tea Graser zuvor. Sie kritisierte, dass weder René noch Nathalie Benko in der Verhandlung mündlich ausgesagt haben. Beide haben lediglich von ihren Anwälten verfasste schriftliche Gegenäußerungen gegen die Anklage dem Gericht vorgelegt.
Benko-Verteidiger Wess: Anklage "Hokuspokus"
René Benkos Verteidiger Norbert Wess ordnete die Anklage als „Hokuspokus“ und „Science Fiction“ ein. Diese beruhe nur auf einseitigen Ermittlungen und lasse Objektivität vermissen, argumentierte auch Michael Hohenauer, Verteidiger von Nathalie Benko. Beide Anwälte wiesen darauf hin, dass sich die Angeklagten nicht freibeweisen müssen. Vielmehr müsse der Staatsanwalt eine etwaige Schuld zweifelsfrei belegen.
Schlagabtausch
Sowohl die Oberstaatsanwälte der WKStA als auch die Verteidiger Norbert Wess und Michael Hohenauer hatten gute Argumente vorgebracht. Doch am Ende kam das Urteil nicht unerwartet. „Was sie vorgetragen haben, war alter Wein in neuen Schläuchen“, hatte Wess den Anklägern vorgeworfen. Der Tresorinhalt sei der Nathalie Benko sowie die dort untergebrachten acht Uhren den Söhnen zuzurechnen. Das Bargeld habe er behoben, räumte Benko ein. Seine Frau hätte aber 10.500 Euro monatlichen Unterhalt erhalten und übers Jahr weitere zwei bis drei Millionen Euro Sonder-Unterhalt. Die 120.000 Euro aus dem Tresor sei ihr Erspartes.
Das hat auch das Gericht so gesehen. Für René Benko setzte es bereits die zweite Verurteilung wegen betrügerischer Krida. Im Oktober fasste er bereits zwei Jahre unbedingte Haft aus, weil er seiner Mutter 300.000 Euro schenkte und den Gläubigertopf entsprechend schmälerte.
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