Regierung beschließt Inflationsanpassung für die Landwirtschaft

Landwirt düngt Kartoffelfeld
Umsatzgrenze für steuerliche Pauschalierung wird von 400.000 auf 600.000 Euro erhöht.

Die Regierung hat sich am Freitag auf ein weiteres Entlastungspaket - diesmal speziell für die heimische Land- und Forstwirtschaft - geeinigt. Für die heimischen Agrarier soll es aufgrund der Rekordinflation eine Anpassung der steuerlichen Umsatzgrenzen und damit einhergehend administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem geben. Konkret wird unter anderem die Umsatzgrenze in der steuerlichen Pauschalierung von 400.000 auf 600.000 Euro erhöht.

In Österreich können Land- und Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen pauschal besteuert werden. Möglich sind zwei Schienen: Eine Vollpauschalierung oder eine Teilpauschalierung. In welches Segment ein Betrieb fällt, hängt von einem Ertragswert, genannt Einheitswert, ab. Erhoben wird dieser auf Basis der Betriebsgröße sowie der Bewertung des Bodens. Übersteigt dieser Wert 75.000 Euro, rutscht der Betrieb in die Teilpauschalierung, darunter wird nach der Vollpauschalierung abgerechnet. Die Möglichkeit der Teilpauschalierung wiederum endet bei einem Ertragswert von 130.000 Euro.

Umsatzgrenze und Teilpauschalierung

Als weitere Voraussetzung für die Pauschalierung gilt in beiden Fällen die nun angehobene Umsatzgrenze: Liegt der Umsatz unter der Grenze von bisher 400.000 Euro, jetzt 600.000 Euro, wird die Steuer pauschal, also unabhängig vom tatsächlichen Umsatz, berechnet. Liegt der Umsatz darüber, müssen die Bauern ihren tatsächlichen Gewinn erheben und versteuern, was aufgrund der Teuerung bei vielen Betrieben zuletzt schlagend geworden ist. So erhöhten sich aufgrund der hohen Erzeugerpreise zwar die Umsätze. Dem stehen aufgrund der hohen Preise, etwa für Düngemittel, jedoch auch größere Kosten gegenüber.

Mit der Anpassung soll bewirkt werden, dass es nicht zu einer zusätzlichen Belastung durch die Teuerung kommt, informierte das Landwirtschaftsministerium am Freitag in einer Aussendung. Auch ein bürokratischer Mehraufwand für die Landwirte soll durch die Reform verhindert werden. Die Umsatzgrenze wurde zuletzt im Jahr 2002 angepasst.

Entlastet soll aber nicht nur über die Umsatzgrenze werden: Auch der Einheitswert für die Teilpauschalierung wird erhöht. Bei der Teilpauschalierung werden von den tatsächlichen Einnahmen pauschale Ausgaben in Höhe von 70 Prozent (bei Veredelungstätigkeiten 80 Prozent) der Einnahmen abgezogen. Die bisherige Grenze lag bei 130.000 Euro, künftig soll der Wert 165.000 Euro betragen.

Beschlossen hat die Regierung zudem eine Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 auf 45.000 Euro. Damit sollen auch Bäuerinnen und Bauern, die ausschließlich im Nebenerwerb tätig sind, für die hohe Inflation entschädigt werden.

"Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommenszuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Indem wir die Pauschalierungsgrenzen anheben, entlasten wir unsere Landwirtschaft und sichern die heimische Produktion ab", so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) das Entlastungspaket.

"Die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte sind von höheren Energiekosten, aber auch von höheren Kosten für Futtermittel und für Düngemittel betroffen", sagte auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Es sei daher an der Zeit gewesen, die nicht mehr zeitgemäßen Umsatzgrenzen zu erhöhen und mit der erhöhten Grenze für die Teilpauschalierung eine Verwaltungsvereinfachung umzusetzen.

Zusätzliche Hilfen - noch ohne konkrete Details

"Wir sind derzeit in der Ausarbeitung, wir werden diese zeitnah kommunizieren", sagte Totschnig mit Blick auf weitere Bauernhilfen. Mit der baldigen Anpassung der steuerlichen Umsatzgrenzen sowie der Strompreisbremse, die die Betriebe auf Haushaltsebene unterstütze, sieht der Minister die Bäuerinnen und Bauern aber jetzt schon gut für den Herbst gerüstet. Zugleich verwies der Politiker auf weitere Pakete wie den Klimabonus, der die Kaufkraft der Bevölkerung stabilisiere und somit auch die landwirtschaftliche Produktion sichere.

Planungssicherheit für die Landwirte werde darüber hinaus durch die baldige Umsetzung des österreichischen Strategieplans im Rahmen der Europäischen Agrarpolitik (GAP) geschaffen. "Wir gehen in die Zielgerade, nachdem wir einen langen Weg bereits hinter uns gebracht haben", sagte Totschnig. Die entsprechende Anwendungsverordnung sei in Begutachtung geschickt worden, eine Umsetzung ist laut dem Politiker im Oktober geplant. Im Rahmen der GAP stehen von 2023 bis 2027 jährlich etwa 1,8 Mrd. Euro für die heimischen Höfe zur Verfügung.
 

Trotz aller Maßnahmen bleibe die Lage weiter angespannt, meinte Totschnig. Mit Blick auf die Preise für Strom und Gas beobachte man "massive Verwerfungen, die für viele nicht erklärbar sind" und vor allem Verarbeitungsbetriebe wie die Molkereien treffen. Am Zug sieht Totschnig die Europäische Union, welche die Kopplung der Strom- und Gaspreise (Merit-Order-Prinzip, Anm.) hinterfragen müsse. Er fordert "konkrete Schritte", damit "die Märkte wieder in die Balance kommen".

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