Rege Debatte über "Scheinselbstständige"

Alexander Herzog fordert "Recht auf Selbstständigkeit"
Neos und WKÖ teilen Alexander Herzogs Meinung zu "Zwangsanstellungen". Gewerkschaft empört.

Soll im Zweifelsfall jeder Betroffene selbst zwischen selbstständiger und unselbstständiger Beschäftigung wählen dürfen? Die im KURIER-Interview erhobene Forderung von SVA-Obmann Alexander Herzog nach einem "Recht auf Selbstständigkeit" löst heftige Debatten aus (Abstimmung: siehe unten).

GPA-djp: "Klar definierte Kriterien"

Der Chef der gewerblichen Sozialversicherung kritisierte darin "Zwangsanstellungen" seitens der Gebietskrankenkassen, die Firmen oft in den Ruin treiben würden. Die Gewerkschaft der Privatangestellten GPA-djp wirft Herzog vor, das bestehende Arbeitsrecht zulasten der Arbeitnehmer aushebeln zu wollen. "Für die Frage, ob jemand selbstständig arbeitet, gibt es sinnvollerweise klar definierte Kriterien", argumentiert der stv. GPA-djp-Bundesobmann Alois Bachmeier. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal sei die persönliche Abhängigkeit bezüglich Arbeitsort, Arbeitszeit oder Weisungsrecht. Da immer mehr Arbeitnehmer in die "Scheinselbstständigkeit gedrängt" würden, seien auch die Kontrollen der Krankenkassen wichtig. "Der SVA-Chef soll sich lieber um die Absicherung der Ein-Personen-Unternehmen kümmern, da gibt es einiges zu tun", so Bachmeier.

Neos unterstützen Idee "mit vollen Kräften"

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) unterstützt den Vorschlag auf freie Wahl der Beschäftigungsform. Die derzeitige Regelung führe zu großen Unsicherheiten und erhöhe die Insolvenzrisiken, so WKÖ-Sozialexperte Martin Gleitsmann. Es sei auch unhaltbar, dass eine Sozialversicherungsanstalt versuche, einer anderen die Kunden "abzujagen". Derzeit könnten Gebietskrankenkassen bis zu fünf Jahre rückwirkend die Wahl eines Einzelnen widerrufen und Selbstständige gegen ihren Willen in ein Dienstverhältnis zwingen. Auch die Neos unterstützen die SVA-Idee "mit vollen Kräften".

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