Reform der Grundsteuer gefordert: "Brächte bis zu 2,7 Mrd. Euro"

Reform der Grundsteuer gefordert: "Brächte bis zu 2,7 Mrd. Euro"
Das gewerkschaftsnahe Momentum Institut schlägt ein Bodenwertmodell nach Baden-Württemberg-Modell vor.
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Zusammenfassung

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  • Gemeindebund fordert rückwirkende Anpassung der Grundsteuer an Inflation, um 380 Millionen Euro Mehreinnahmen zu erzielen.
  • Momentum Institut schlägt Umstellung auf Bodensteuer nach Baden-Württembergs Modell vor, was 2,7 Milliarden Euro zusätzlich einbringen könnte.
  • Neues Modell würde Steueraufkommen vervierfachen, indem nur Bodenwert besteuert wird, mit 1,3 Promille Steuersatz oder 0,91 Promille für Wohn- und Mischnutzung.

Angesichts der budgetären Probleme der Gemeinden werden die Rufe nach einer Reform der Grundsteuer wieder laut. Eine rückwirkende Anpassung an die Inflation würde laut Gemeindebund rund 380 Millionen Euro Mehreinnahmen bringen

Das gewerkschaftsnahe Momentum Institut plädiert für eine größere Reform mit einer Umstellung auf eine Bodensteuer nach dem Vorbild Baden-Württembergs. Damit könnten gemäß einer Momentum-Berechnung bis zu 2,7 Mrd. zusätzlich ins Budget gespült werden.

Die Grundsteuer ist eine wesentliche Einnahmequelle der Gemeinden. Jedoch wurden die Immobilien-Einheitswerte, nach denen die Grundsteuer berechnet wird, seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst. Die Kommunen fordern daher seit Jahren eine Anpassung. Im Regierungsprogramm findet sich dazu nichts. 2024 betrug das Steueraufkommen aus der Grundsteuer B (Steuer auf Grundstücke und Gebäude von Privatpersonen und Firmen) 792 Mio. Euro.

Umstellung brächte viermal so hohe Steuereinnahmen

Im Fall einer Umstellung auf ein modifiziertes Bodenwertmodell, wie es das deutsche Bundesland Baden-Württemberg eingeführt hat, könnte ein bis zu viermal so hohes Steueraufkommen erzielt und gleichzeitig der Aufwand für die Gemeinden reduziert werden, argumentiert die Momentum-Ökonomin Barbara Schuster. Die Bewertung würde sich in dem Modell ausschließlich aus dem Bodenwert ergeben, unabhängig von den am Grundstück befindlichen Gebäuden.

Zur Berechnung würden Grundstücksfläche und Bodenrichtwert miteinander multipliziert. Besteuert würde der ermittelte Bodenwert mit einem Steuersatz von 1,3 Promille - Grundstücke, die der Wohn- oder Mischnutzung dienen, mit einem reduzierten Steuersatz von 0,91 Promille. Insgesamt könnten Gemeinden je nach Hebesätzen, wie sie es aktuell bei der Grundsteuer gibt, den Berechnungen zufolge zusammen jährlich bis zu 2,7 Milliarden Euro zusätzlich durch die Besteuerung von Grund und Boden lukrieren.

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