Rechtsexpertin: "Kanzler darf bei ÖBAG-Aufsichtsräten mitreden"

Rechtsexpertin Univ. Prof. Susanne Kalss
Univ.Prof. Susanne Kalss über Besetzungen bei der Staatsholding, die Aufgabe der Politiker als Eigentümervertreter und warum bei der Schmid-Nachfolge wieder eine große Chance vertan wird.

KURIER: Die Bürger glauben, dass in die Aufsichtsräte staatsnaher Unternehmen nur Politik-Spezln kommen, siehe U-Ausschuss und Chats...

Susanne Kalss: Der Eigentümer muss sich auf loyale Vertrauenspersonen verlassen können, die natürlich fachlich geeignet und integer sein müssen. Auch ein privater Eigentümer wählt Personen aus, denen er vertraut.

Aber ein Aufsichtsrat ist doch ausschließlich dem Unternehmen verpflichtet, oder?

Das ist kein Widerspruch. Aufsichtsräte haben primär das Unternehmensinteresse zu vertreten, aber es ist legitim, dass der Eigentümer trotzdem Personen bestellt, denen er vertraut.

Was aber, wenn die Interessen divergieren, z. B. eine zu hohe Dividende?

Das hatten wir schon, etwa bei Verbund und Telekom. Einem Aufsichtsrat muss klar sein, dass er die Interessen des Eigentümers nur soweit vertreten kann, soweit sie im Interesse des Unternehmens sind. Im äußersten Fall, bei notorischen oder unüberbrückbaren Divergenzen, muss er zurücktreten.

Darf der Bundeskanzler bei den Aufsichtsräten für die Staatsholding ÖBAG mitentscheiden?

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