Bekannter Baustoffhändler Quester ist insolvent

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Wie es mit der 1934 gegründeten Firma und den 314 Beschäftigten weitergeht, muss nun ein Insolvenzverwalter entscheiden.

Zusammenfassung

  • Der Baustoffhändler Quester hat Insolvenz angemeldet und ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt, das Unternehmen soll fortgeführt und ein Investor eingebunden werden.
  • Ursachen der Insolvenz sind die angespannte Lage in der Bau- und Immobilienbranche, Eigentümerwechsel, gescheiterte Sanierungsbemühungen und hohe Verluste sowie Verbindlichkeiten.
  • Die Arbeiterkammer rät Beschäftigten, weiterhin zur Arbeit bereit zu sein und ihre Ansprüche geltend zu machen, während das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Der Baustoffhändler Quester mit Sitz in Wien hat laut AKV, Creditreform und KSV1870 Insolvenz angemeldet. Die Quester Baustoffhandel GmbH hat heute, Montag, beim Handelsgericht Wien einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Das Unternehmen soll fortgeführt, ein Investor einsteigen und ein Sanierungsplan abgeschlossen werden.

Die Insolvenzursachen

"Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird laut eigenen Angaben im Eröffnungsantrag zusammengefasst mit der derzeitigen angespannten wirtschaftlichen Situation in der Baubranche und den daraus resultierenden Schwierigkeiten gesehen. Bereits seit 2022 kam es durch die Krise der Bau- und Immobilienbranche zu einem Umsatzrückgang, auf den von Seiten des schuldnerischen Unternehmens bereits mit Personalabbau und Filialschließungen reagiert wurde", so der AKV. "Die bisherigen außergerichtlichen Sanierungsbemühungen sind laut eigenen Angaben gescheitert, sodass das Unternehmen nunmehr den Insolvenzeröffnungsantrag stellen musste."

Problem Ausfallbürgschaften

Das ehemalige Familienunternehmen wechselte seit 2005 dreimal den Eigentümer. "Inzwischen hat die Eigentümerin BME im ersten Halbjahr 2025 entschieden, sich aus dem Baustoffhandel in Österreich zurückzuziehen. Im Juni fand dann der Eigentümerwechsel zur Münchner Callista-Gruppe statt. Dieser hat aber zur Konsequenz, dass die Ausfallbürgschaften für die Quester Baustoffhandel GmbH Ende des Jahres auslaufen", so das Unternehmen.

„Da die neue Eigentümerin nicht bereit war, die Garantien ab dem Jahr 2026 zur Verfügung zu stellen, war die einzige Möglichkeit zur Sicherstellung der weiteren Belieferung der Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft“, heißt es im Antrag aus der Feder der renommierten Sanierungsanwältin Ulla Reisch. Doch für den Baustoffsektor gibt es nur zwei Einkaufsgemeinschaften. Diese Gespräche sind laut Quester am 21. Oktober 2025 gescheitert. 

In den vergangenen zwei Jahren schrieb Quester laut Firmenbuch einen Verlust von 7 Mio. Euro bzw. 15 Mio. Euro. Der Umsatz ist im Vorjahr von 167,97 Millionen Euro auf 131,34 Millionen Euro eingebrochen. Der Bilanzverlust betrug 16,19 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten wurden mit 33,74 Millionen Euro beziffert, davon sollen 20 Millionen Euro auf verbundene Unternehmen entfallen.

Schulden und Vermögen

Die Verbindlichkeiten werden mit 48,3 Millionen Euro beziffert, rechtnet man Schadenersatzansprüche und Beedigungsansprüche der Mitarbeiter dazu, kommt man auf 55,8 Millionen Euro. Es bestehen keine Bankverbindlichkeiten, bei den Lieferanten steht das Unternehmen mit drei Millionen Euro in der Kreide.

Im Falle der Forführung des Unternehmens betragen die Aktiva 16 Millionen Euro, im Falle der Liquidation nur noch 7,5 Millionen Euro. "Insbesondere sind die Handelswaren vorrätig, wobei hier teilweise Eigentumsvorbehalte der Lieferanten zu berücksichtigen sind. Weiters sollen offene Forderungen in Höhe von EUR 8,6 Mio. bestehen. Darüber hinaus ist die Schuldnerin Eigentümer einer Liegenschaft in Donaustadt, die nach eigenen Angaben unbelastet ist und der sich eine Lagerhalle mit Büro und Verlaufsräume befinden", heißt es weiters.

Die Zukunft

Das Unternehmen soll fortgeführt und mittels eines Sanierungsplans entschuldet werden. Dazu wird den Gläubigern 20 Prozent Quote geboten. "Die zur Erfüllung der Quote nötigen finanziellen Mittel sollen aus Erträgen der Unternehmensfortführung aufgebracht werden. "Parallel dazu hat die Schuldnerin mit einem Investor Gespräche über einen Einstieg geführt, der aber in der Kürze der Zeit nicht mehr umgesetzt werden konnte“, heißt es im Antrag weiters. „Der Investor hat jedoch signalisiert, in einem Sanierungsverfahren zur Unterstützung zur Verfügung zu stehen.“ 

Rund 27 Millionen Euro Schulden entfallen auf Kredite der früheren Eigentümerin BME. Damit der Sanierungsplan mit 20 Prozent Quote für die Gläubiger überhaupt klappen kann, muss mit der Ex-Eigentümerin über eine Rückstehung des Kredits verhandelt werden. Indes soll das freie Vermögen im Fall der Fortführung rund 13,2 Millionen Euro betragen. 

"Es wurden bereits diverse Reorganisationsmaßnahmen (u.a. Personalabbau, Schließung von unrentablen Standorten) eingeleitet, welche den Fortbetrieb sowie die Sanierung letztlich gewährleisten sollen. Es wird nunmehr auch zu prüfen sein ob es zu Teilbetriebschließungen kommen muss."

Das rät die Arbeiterkammer den Quester-Beschäftigten

"Wenn die Firma pleitegeht, stellen sich für die betroffene Mitarbeiter:innen viele Fragen: Wie komme ich zu meinem Geld? Soll ich weiterarbeiten? Wer ist jetzt mein:e Chef:in? Die AK Wien steht Arbeitnehmer:innen in dieser Situation mit Rat und Tat zur Seite – und sorgen dafür, dass niemand auf seine Lohn- und Gehaltsforderungen verzichten muss", so die AK. 

„Wenn der Betrieb insolvent wird, ist das für Betroffene im ersten Moment ein Schock. Wichtig ist: Überstürzen Sie nichts. Sie sind nicht allein – AK, Betriebsrat und Gewerkschaft werden Sie schnellstmöglich über die weiteren Schritte informieren. Wir stehen gemeinsam an Ihrer Seite und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche“, erklärt AK-Insolvenzexperte Daniel Holzer.

Folgendes sollten die Beschäftigten beachten:

  • Weder der Antrag noch die Eröffnung des Sanierungsverfahrens beenden Ihr Arbeitsverhältnis.
  • Solange das Arbeitsverhältnis aufrecht ist, müssen Sie weiterhin zur Arbeitsleistung bereit sein.
  • Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Verlust von Ansprüchen führen – das gilt selbst dann, wenn Lohn/Gehalt nicht ausbezahlt wurde.

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