Praktikanten: Billige Arbeitskräfte?

Praktikanten: Billige Arbeitskräfte?
Immer wieder werden geltende Arbeitsrechte bei Sommerjobs und Praktika missachtet. Die Gewerkschaft rät, sich vorab zu informieren.

Kaffee kochen, Kopien machen, Telefon bewachen - Praktikanten werden in Unternehmen of ausgenutzt. Viele junge Menschen sehen die ersten Erfahrungen in der Berufswelt, daher "alles andere als positiv", erklärt GPA-Jugendchef Florian Hohenauer in einer Aussendung. Rund 130.000 Jugendliche in Österreich treten jeden Sommer ein Praktikum an. Die Gewerkschaft der Privatangestellen (GPA) warnt in diesem Zusammenhang vor einer "Missachtung geltender Rechte". Denn viele Praktikanten ersetzen immer wieder einfach urlaubende Arbeitnehmer. Das entspreche nicht dem Sinn der Sache, so die Gewerkschaft.

In erster Linie sollten sich die junge Leute über die geltenden Spielregeln und Unterschiede zwischen Ferienjob, Pflichtpraktikum, Praktikum oder Volontariat informieren. Immer wieder käme es vor, dass Unternehmen Ferienjobber nicht mit einem Arbeitsvertrag ausstatten, sondern diese "nur" als Praktikanten einstellen würden - womit dem Betroffenen Geld vorenthalten werde. Daher gehe es um das Aufklären über die Spielregeln der unterschiedlichen Formen der Sommerjobs. Jedenfalls wichtigste Frage sei aber die Abklärung der Bezahlung vor Start der jeweiligen Ferientätigkeit.

Bis zu drei Jahre später einklagbar

Beim Pflichtpraktikum etwa, könne es zum Problem werden, dass man "seine Arbeit nicht einfach hinschmeißen kann", heißt es in der Infobroschüre. Schließlich ist ein Pflichtpraktikum ein Arbeitsverhältnis - im Gegensatz zu einem Volontariat, bei dem man nicht an Arbeitszeiten gebunden ist, dafür aber kein Entgeltsanspruch besteht. Die Praktikumszeiten müssen absolviert werden, um die Schule positiv abschließen zu können - deswegen müsse man sich aber nicht alles gefallen lassen: Arbeitsrecht, Jugendschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sind vonseiten des Betriebes einzuhalten. Arbeitszeitaufzeichnungen sind dabei hilfreich. Im Regelfall darf die werktägliche Arbeitszeit eines Praktikanten wie für normale Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten.

Bei einem Ferienjob als "normaler" Arbeitnehmer ist das Dienstverhältnis befristet und deshalb nicht einfach kündbar. Sollten dabei anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch und Vergütung der Überstunden nicht ordentlich ausbezahlt werden, können diese Forderungen noch im Nachhinein geltend gemacht werden.

Oft werde auch ein Werk- oder freier Dienstvertrag vergeben, obwohl aufgrund gesetzlicher Regeln ein "echter " Dienstvertrag zu vergeben sei. "Derartige Umgehungsverträge kommen den Arbeitgebern billiger, sind aber bis zu drei Jahre später einklagbar", so die GPA.

Rechtliche Aufklärung zu den verschiedenen Beschäftigungsformen gibt es auch von der Arbeiterkammer und der WKO.

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