Post-Chef Pölzl zieht in der Datenaffäre die Reißleine

Post-Chef Pölzl zieht in der Datenaffäre die Reißleine
Die Post muss aber weiterhin den Kunden offenlegen, welche personenbezogene Daten sie gespeichert hat.

Strategieänderung. Der mutmaßliche Daten-Speicherungsskandal bei der österreichischen Post hat nun Konsequenzen. Post-General Georg Pölzl gab am Donnerstag bekannt, dass die umstrittene Datenbank gelöscht und eine neue aufgesetzt werde. Grund sind offenbar drohende rechtliche Sanktionen.

Die Post hat in ihrer Marketing-Datenbank personenbezogene Kundendaten mit einer möglichen politischen Affinität der Betroffenen ausgeschmückt. Diese politische Zuordnung wurde eigentlich bloß aufgrund von regionalen Wahlverhaltensanalysen hochgerechnet. Die Post glaubte, dies auf Basis der Gewerbeordnung speichern zu dürfen. Offenbar ist der staatsnahe Logistikkonzern dabei einem gewaltigen Irrtum aufgesessen.

 

 

„Die Parteiaffinität zählt nicht zu jenen personenbezogenen Daten, deren Speicherung vom Gesetz her zulässig ist“, bestätigt der Wiener Anwalt Robert Haupt erneut dem KURIER. Außerdem könnten den betroffenen Kunden dadurch berufliche Nachteile erwachsen.

Haupt hat deshalb in einem Musterfall die Post bereits aufgefordert, einem Kunden dafür 3000 Euro Schadenersatz für Verletzung des Datenschutzes zu leisten. Indes wird die Post die Löschung der Datensätze in enger Abstimmung mit der Datenschutzbehörde durchführen, um Rechtssicherheit zu erzielen.

„Wir haben im Vorstand einen Beschluss erneuert, dass wir diese gesamte Datenbank auf neue Beine stellen“, sagt Post-Chef Georg Pölzl. Die Datenbank habe eigentlich schon eine Ablauffrist gehabt. Die Löschung solle nun so schnell wie rechtlich möglich umgesetzt werden.

Eine Auskunftspflicht

Doch damit kann sich der börsennotierte Logistikkonzern nicht der Verantwortung entziehen. „Die Post muss trotzdem im Zuge von Auskunftsbegehren offenlegen, was eigentlich über den jeweiligen Kunden in dieser Datenbank in den vergangenen Monaten gespeichert war “, sagt Haupt im Gespräch mit dem KURIER. „Die Post muss auch darlegen, ob und wohin diese Informationen geliefert wurden. Einfach nur die beanstandeten Datensätze zu löschen, das geht nicht.“ Zugleich hat der Kunde laut Gesetz aber auch „ein Recht, vergessen zu werden“.

Die Post wird weiterhin ein Big Player im Adresshandel und in der Direktbewerbung bleiben. Sie setzt in diesem Segment rund 200 Millionen Euro pro Jahr um.

Nicht gelöscht werden verständlicherweise die Adressdaten der Post, die der Konzern für seine Geschäftstätigkeit benötigt und die er mitunter auch den Werbekunden verkauft. Auch sollen diese Daten künftig „optimiert“ werden – aber rechtskonform.

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