Pflicht zur Pflegeversicherung

Pflicht zur Pflegeversicherung
Wiener-Städtische-Chef Robert Lasshofer: „Als Zusatz zur staatlich geförderten Altersvorsorge“

Die Nachfrage nach privaten Pflegeversicherungen ist in Österreich ohnehin gering. Seit den politischen Diskussionen über die Abschaffung des Regresses für die Pflege in Heimen verkauft sich diese Versicherung noch schlechter. Obwohl der Großteil der Österreicher zu Hause befürsorgt werden will.

„Das Bedürfnis, zu Hause gepflegt zu werden, ist sehr stark“, beobachtet Robert Lasshofer, Chef der Wiener Städtischen Versicherung. Mit der steigenden Lebenserwartung werden immer mehr Menschen pflegebedürftig. Im Jahr 2016 bezogen 450.000 Personen Pflegegeld. Für 2050 werden rund 746.000 Betroffene prognostiziert. Ab dem 75. Lebensjahr steigt das Risiko, Pflege zu brauchen, signifikant. Laut Statistik Austria bezogen im Jahr 2014 rund 20 Prozent der 75-Jährigen und 60 Prozent der über 85-Jährigen das staatliche Pflegegeld.

Bei der nächsten Steuerreform könnte die Finanzierung der Pflege ein Thema werden. Lasshofer schlägt vor, eine private Pflegeversicherung obligatorisch als Zusatz in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (Rentenversicherung) einzubauen. Bereits bestehende Zukunftsvorsorge-Verträge könnten in das neue Modell übertragen werden.

Es sei notwendig, „zeitgerecht private Kapitalstöcke aufzubauen“, argumentiert der Städtische-Chef. Ein 30-Jähriger könne z. B. für einen monatlichen Beitrag von 8,70 Euro eine 50-prozentige Zuzahlung auf das staatliche Pflegegeld erhalten. Für einen 50-Jährigen würde sich die Prämie auf 20 Euro im Monat belaufen. Lasshofer betonte, es handle sich um eine politische Entscheidung, „welche Risiken werden sozialisiert und welche Risiken sollen individualisiert werden“.

In der Lebensversicherung lassen sich derzeit nur 15 Prozent der Kunden eine Rente auszahlen, berichtet Lasshofer. Er geht davon aus, dass dieser Anteil künftig steigen wird. Die Differenz in der durchschnittlichen Lebenserwartung von Frauen und Männern, die derzeit noch bei fünf Jahren liegt, wird kleiner. Ein neugeborenes Mädchen hat heute eine statistische Lebenserwartung von 93 Jahren, ein Bub von 90 Jahren.

Rücktrittsrecht

Prozessfinanzierer und findige Anwälte haben mit dem Rücktritt bei Lebensversicherungen ein neues Geschäftsmodell entdeckt. Bei fehlender oder falscher Belehrung könnten Kunden laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes sogar Jahre nach Vertragsende noch zurücktreten und müssten eine vierprozentige Verzinsung der Prämien nachbezahlt bekommen. Das gehe zu Lasten aller anderen Kunden, fordert Lasshofer klare Regeln. Derzeit hat die Versicherungswirtschaft etliche Prozesse laufen, die Rechtsunsicherheit zu diesem Thema sei groß.

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