Panama: Wie Steuersünder straffrei davonkommen

Steuerberater rechnen mit wenigen Fällen mit Österreich-Bezug, aber mit größeren hinterzogenen Summen.
Mit einer fristgerechten Selbstanzeige können sich Österreicher, die unversteuerte Gelder in Briefkastenfirmen bunkern, aus der Schlinge ziehen.

Welche Konsequenzen könnten die Panama-Enthüllungen für Österreich(er) haben? Ein Überblick.

Darf sich Österreichs Finanzminister jetzt auf große Steuereinnahmen aus der Panama-Affäre freuen?

Nein, eher nicht. Experten-Schätzungen zufolge liegen in Panama alles in allem nicht viel mehr als 25 Millionen Euro Vermögen aus Österreich. Betuchte Österreicher bunkern ihr Geld nach wie vor in der Schweiz und Liechtenstein. "Wir rechnen bei Panama nicht mit massenhaften Selbstanzeigen wie früher im Fall Schweiz, sondern mit einigen wenigen Fällen. In der Schweiz gab es viele Fälle mit kleinen Beträgen. Bei Panama werden es höhere Summen sein, weil man Panama-Konstruktionen nicht für kleine Fälle einsetzt", sagt Norbert Schrottmeyer von der Steuerberatungskanzlei LeitnerLeitner. Die Schweiz sei außerdem geographisch viel näher als Panama und für Österreicher leicht und schnell zu erreichen.

Was können Österreicher, die Gelder über eine Panama-Konstruktion verschoben haben, noch retten?

Zuerst sollten Betroffene einen Experten mit Erfahrung in internationalem Steuerrecht beiziehen, um zu prüfen, ob die gewählte Panama-Briefkastenfirmen-Konstruktion von den österreichischen Finanzbehörden rechtlich anerkannt werden wird oder nicht. Wenn dann tatsächlich Steuerhinterziehung vorliegt, gibt es dringenden Handlungsbedarf. Ein Betroffener muss umgehend eine Selbstanzeige beim Finanzamt abgeben, bevor ihm die Finanz auf die Spur kommt. "So lange die Tat nicht entdeckt ist und noch keine Ermittlungen der Finanz laufen, können Betroffene eine Selbstanzeige einbringen, die strafbefreiend wirkt", sagt Anja Cupal von der Steuerberatungskanzlei TPA Horwath. "Es ist aber oft ein Wettlauf mit der Zeit. Dass man in den Medien genannt wird, ist nicht unbedingt schon eine Tat-Entdeckung."

Wann wird Steuerhinterziehung ein Fall für den Staatsanwalt?

Wenn Betroffene mehr als 100.000 Euro Steuer hinterzogen haben, fällt die Causa in Österreich in den Zuständigkeitsbereich der Gerichte und der Staatsanwaltschaften. Sie erhalten je nach Fall und Delikt eine Geld- oder/und Freiheitsstrafe. Unter 100.000 Euro handelt es sich um verwaltungsrechtliche Verfahren. In letzterem Fall bekommen Betroffene eine Geldstrafe und müssen gleichzeitig die Steuer auch nachzahlen.

Was muss man bei einer Selbstanzeige beachten?

"Die Selbstanzeige muss alles offenlegen. Und wenn Sie dann auch noch die Steuern, die Sie in den vergangenen Jahren nicht entrichtet haben, in einer bestimmten Frist einzahlen, dann können Sie strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden", sagt TPA-Expertin Anja Cupal. Ein Beispiel: Ein Betroffener hat in einem Jahr die Einkommensteuer hinterzogen. Nach der Zustellung des neuen Abgabenbescheides des Finanzamtes muss der Betroffene innerhalb von einem Monat die Steuer begleichen, um in den Genuss der Straffreiheit zu kommen.

Wie wurden die Voraussetzungen für Selbstanzeigen verschärft?

"Früher konnten Sie für ein und dasselbe Steuerjahr mehrfach Selbstanzeigen einbringen", erklärt Cupal. "Das geht seit 1. Oktober 2014 nicht mehr. Wenn Sie zum Beispiel als Einzelunternehmer schon eine Selbstanzeige für ein Veranlagungsjahr eingebracht haben, ist eine zweite Selbstanzeige für dasselbe Jahr nicht mehr strafbefreiend. Sie sind damit gesperrt." Eine weitere Selbstanzeige könnte allenfalls strafmildernd wirken.

Wo ließe sich Schwarzgeld jetzt noch sicher vor einer Entdeckung bunkern?

"Nirgends. Es ist eine Frage der Zeit, bis die nächste Bombe hochgeht", sagt Hans-Lothar Merten. Der deutsche Steueroasen-Experte hatte jahrelang gute Tipps für "flexible" Steuerzahler parat. Heute rät er vehement von Tricksereien ab – auch wenn es noch viele Offshore-Ziele gibt. "Es lohnt sich nicht. Was Sie an Steuern sparen, geht für Honorare oder Reisekosten drauf." Je windiger die Destination, umso größer das Risiko, enteignet oder von den Treuhändern abgezockt zu werden und den Zugriff auf das Vermögen ganz zu verlieren. "Würden Sie Ihr Geld einem afrikanischen Rechtssystem anvertrauen?"

Seit 2010/11 ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) für die Überwachung der Geldwäsche-Prävention bei Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern zuständig. „Die Panama-Leaks gehen bis ins Jahr 1977 zurück“, sagt FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. „In vielen Skandalfällen, die es hier gibt, sind die Konten schon vor zehn Jahren geschlossen worden.“ Die FMA hat heute ein Team von 13 Mitarbeitern zur Geldwäsche-Bekämpfung. Es hat 2015 60 Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt. Seit 2010 wurden die internationalen Anti-Geldwäschegesetze immer wieder verschärft. Vorsätzlicher Steuerbetrug ist heute auch in Österreich eine Vortat zur Geldwäsche. „Wir fahren eine Null-Toleranz-Politik. Aber wenn wir gegen Banken vorgehen, sind wir immer geprügelt worden“, sagt Grubelnik. „Ermittlungen im Zusammenhang mit Offshore-Zentren sind nach wie vor extrem mühsam.“ Ziel der FMA ist es, dass alle österreichischen Banken ihre Offshore-Geschäfte schließen. „Es gibt einige Banken, die sich bereits völlig aus dem Offshore-Bereich zurückgezogen haben“, sagt der FMA-Sprecher. Auch die Hypo Vorarlberg, die in den Panama Papers auftaucht, zieht sich nun zurück. Nach einer Vor-Ort-Prüfung (2012) bei der Hypo soll die FMA eine Anzeige wegen Geldwäscheverdachts erstattet haben. Das Verfahren soll noch anhängig sein.

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