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Aufreger Paketabgabe: Welchen Spielraum die Versandhändler haben

Die neue Steuer von 2 Euro wirft noch viele Fragen auf. Welche Details im Gesetzesentwurf stehen und was Experten sagen.
FILE PHOTO: Employee works at Cainiao, Alibaba's logistics unit in Wuxi

Die geplante Paketabgabe - offiziell jetzt "Paketsteuer" -  in Höhe von 2 Euro sorgt weiter für heftige Reaktionen und wirft viele Fragen auf. Wie berichtet soll  die neue, nationale Paketabgabe ab Oktober 280 Millionen Euro zur Gegenfinanzierung der Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel einbringen. 

Eine der häufigsten Konsumentenfragen lautet: Was ist, wenn meine Bestellung auf mehrere Pakete aufgeteilt zugestellt wird? Fällt die Abgabe dann gleich mehrfach an? 

Diese in der Praxis häufige Zustellungsform von Versandhändlern wurde vom Gesetzgeber berücksichtigt. Laut Ministerialentwurf, der dem KURIER vorliegt, kann der Versandhändler selbst entscheiden, ob die Steuer pro Bestellung oder pro Paket berechnet wird. Die Steuer fällt jedenfalls dann an, wenn der Empfänger die Zahlung der Ware annimmt, also den Bestellvorgang abschließt. Unerheblich ist der Zeitpunkt der Warenzustellung, ob der Empfänger die Ware zurückschickt oder die Rechnung nicht bezahlt

Steuerschuldner ist der Versandhändler

Versandhändler, die im voran gegangenen Geschäftsjahr mehr als 100 Millionen Umsatz in Österreich machten, müssen die Paketsteuer selbst berechnen und jedes Kalendervierteljahr eine Steuererklärung elektronisch bei FinanzOnline einreichen. 

Versandhändler, die weder im Inland noch in einem sonstigen EU-Land einen Sitz oder eine Betriebsstätte haben, müssen einen eigenen Bevollmächtigten (Fiskalvertreter) mit der Erfüllung der Steuerpflicht beauftragen. Dies dürfte vor allem die chinesischen Plattformen betreffen. Als Fiskalvertreter sollen nur Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte und Notare mit Sitz im Inland zugelassen werden. Diese haften jedoch nicht.

Ausnahme Click & Collect kaum relevant

Keine Paketsteuer fällt an, wenn die Waren vom Empfänger beim Geschäftslokal des Versandhändlers abgeholt werden (Click & Collect). Das soll auch bei Abholung in stationären Geschäften gelten, die nicht zum Versandhändler gehören, aber unter gemeinsamer Marke mit diesem auftreten. Auch wenn der Geschäftsabschluss im Geschäftslokal des Unternehmers erfolgt, fällt keine Paketsteuer an. 

Click & Collect spielt kaum eine Rolle

Was Click & Collect anbelangt, so spielt dies im Online-Handel nur eine untergeordnete Rolle. Laut einer aktuellen Analyse des Instituts für Handel, Absatz und Marketing (IHaM) an der Linzer Kepler-Universität verliert dieser Vertriebsweg an Bedeutung und machte 2025 nicht einmal 6 Prozent der gesamten heimischen Online-Ausgaben aus.

Amazon & Co: Keine Filialen zur Abholung

Die Handelsexperten begründen das vor allem mit der Dominanz internationaler Anbieter, die keine Filialen zur Abholung betreiben. So kaufen 87 Prozent der österreichischen Online-Shopper bei Amazon ein, 58 Prozent bei Plattformen wie Temu oder Shein. Zudem bevorzugen 59 Prozent der Konsumenten ausdrücklich die Zustellung nach Hause. Der Anteil von Click & Collect an den gesamten Online-Ausgaben sank dementsprechend von 7,0 Prozent im Jahr 2022 auf zuletzt 5,6 Prozent.

Paketabgabe trifft nahezu alle Online-Shopper

Besonders in ländlichen Regionen würden oft gute Alternativen zum Online-Kauf fehlen, betonte IHaM-Institutsvorstand Christoph Teller. Die Paketabgabe von 2 Euro werde, zumindest im aktuell diskutierten Entwurf, nahezu alle Online-Shopper treffen, meint Handelsforscher Ernst Gittenberger. Die zusätzlichen Kosten würden wohl größtenteils an die Kunden weitergegeben werden, meinen die beiden Handelsexperten.

Die Begutachtungsfrist für die Paketsteuer endet am 26. Mai. Mit zahlreichen Eingaben ist zu rechnen. 

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