Online-Gaming: BetVictor steigt aus dem Spiel in Österreich aus

Online-Gaming: BetVictor  steigt aus dem Spiel in Österreich aus
Das Unternehmen des zurückgetretenen Aufsichtsratschef der Lotterien bietet kein illegales Online-Gaming mehr an.

Chairman Luke Alvarez verabschiedete sich im Jänner nach nur sechs Tagen als Aufsichtratschef der Casinos-Tochter Lotterien. Bei seinem Unternehmen, dem in Gibraltar registrierten Online-Anbieter BetVictor, dauerte die Schrecksekunde etwas länger, beinahe sechs Wochen.

Das britische Unternehmen, das zu Europas führenden Online-Gaming-Gesellschaften gehört, teilte seinen in Österreich ansässigen Spielern am Donnerstag in holprigem Deutsch den Ausstieg mit. Man könne in Österreich keine Transaktionen mehr annehmen, „nachdem wir die Gerichtsbarkeiten, in denen wir tätig sind, einer geschäftlichen Überprüfung unterzogen haben“. Man möge sicherstellen, dass verbleibende Guthaben zurückgesendet werden.

Alvarez legte sein Lotterien-Mandat umgehend zurück, nachdem der KURIER über grobe Unvereinbarkeiten berichtet hatte. BetVictor gehörte bis Donnerstag zu jenen Konkurrenten des Casinos-Konzerns, die ohne österreichische Konzession illegal in den heimischen Online-Markt hereinspielen.

Die Regierung hat in ihrer in der Vorwoche präsentierten Glücksspielreform unter anderem das Blockieren von IP-Adressen angekündigt. Somit können österreichische Spieler nicht mehr bei ausländischen Online-Anbietern  zocken. In Österreich hat nur win2day, eine gemeinsame Tochter von Casinos und Lotterien, eine Online-Lizenz. Bis die IP-Blockade umgesetzt wird, dauert es noch. Das Reformpaket soll erst im Herbst ins Parlament. 

Personalberaterin screente

Die von der Staatsholding ÖBAG engagierte Personalberaterin, die Alvarez auch auf Unvereinbarkeiten abprüfte, hatte übrigens alles für in bester Ordnung befunden. Sie berief sich gegenüber dem KURIER darauf, dass sie bei einem internationalen Gaming-Manager nachgefragt habe. Dass BetVictor nicht nur Wetten, sondern auch Casinos-Spiele anbietet, war der Personalberaterin nicht bekannt. Ein Blick auf die Homepage hätte freilich genügt. Und die ÖBAG hätte sich das Honorar für die Personalberaterin sparen können.

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