Automatische Vertragsverlängerung bei Skiversicherungen gesetzwidrig

Skiers on chairlift at ski resort
Verein für Konsumenteninformation sieht richtungsweisende Entscheidung des OGH. Er ging gegen deutschen Verband vor und

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte den deutsche Verein "DSV aktiv/Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband" geklagt, da dieser eine automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung in den Klauseln hatte. Nun bekam der Verein vom Obersten Gerichtshof (OGH) Recht, berichtet der VKI. Das Urteil sei rechtskräftig.

"Die Ausführungen des OGH sind weit über den Anlassfall hinaus von Bedeutung, nicht zuletzt, da länderübergreifende Gruppenversicherungen häufiger werden", so der VKI am Donnerstag in einer Aussendung. Im aktuellen Anlassfall hatte ein Konsument in einem Skigeschäft in Schladming beim Kauf von neuen Skiern zusätzlich eine dort angebotene Skiversicherung abgeschlossen.

Mehr als einen Monat vor der Verlängerung der Laufzeit wollte er die Skiversicherung kündigen. Doch der Skiverband teilte ihm mit, dass er nicht fristgerecht gekündigt hätte und er noch für ein weiteres Jahr zahlungspflichtig wäre. Dabei berief er sich auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Klausel unzulässig

Dazu erklärte heute VKI-Juristin Marlies Leisentritt: "Die Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung ist nach österreichischem Recht unzulässig. Denn der deutsche Verein hatte sich - bereits im Vertrag - nicht dazu verpflichtet, Verbraucher:innen zu Beginn der Kündigungsfrist auf die bevorstehende Vertragsverlängerung hinzuweisen, sofern sie nicht rechtzeitig kündigen."

Der "DSV aktiv/Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband" war für die APA kurzfristig nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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