AUA besteht auf Spesen

APA10605246-2 - 11122012 - SCHWECHAT - ÖSTERREICH: Themenbild - Ein Flugzeug über der AUA-Zentrale am Dienstag, 13. März 2012, am Flughafen in Wien-Schwechat. Die österreichische Lufthansa-Tochter AUA (Austrian Airlines) baut Doppelgleisigkeiten in Verwaltung, Technik und Flugbetrieb ab und wird dabei bis zu 150 Stellen im Verwaltungsbereich streichen. APA-FOTO: ROBERT JAEGER
Ein Urteil über Zuschläge für nicht angetretene Flüge interpretiert die Airline auf ihre eigene Art.

Die Tarifkalkulation der Fluglinien ist oft undurchschaubar. Wer ein wenig im Internet stöbert, dem fällt auf, dass Verbindungen aus dem Ausland mit Umsteigen in Wien zum Teil günstiger sind als nur der Flug von Wien zur selben Destination. Oder dass ein Hin- und Rückflugticket in der Regel billiger ist als ein One-Way-Ticket. Findige Reisende sind daher auf die Idee gekommen, die jeweils günstigere Variante zu buchen, aber erst in Wien zuzusteigen bzw. den Hin- oder Rückflug ausfallen zu lassen. Die Airlines erlitten finanzielle Einbußen und verlangen daher seit geraumer Zeit einen Aufpreis. Diesen hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) gekippt.

Eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol gegen die AUA zog sich durch alle drei Instanzen. Der OGH verweist in seiner Entscheidung darauf, dass die Vertragsklausel „überraschend“ sei, „da ein Kunde nicht damit rechnet, dass er für die Inanspruchnahme nur eines Teils der Leistung mehr zahlen muss als für die Inanspruchnahme der gesamten Leistung“. Denn die AUA hat für den Zuschlag jenen Flugpreis herangezogen, der zum Zeitpunkt der Buchung für die tatsächlich geflogene Strecke maßgeblich gewesen wäre. Kaufte beispielsweise ein Kunde an einem bestimmten Tag ein Hin- und Rückflugticket um 200 Euro und kostete am selben Tag ein Oneway-Ticket 300 Euro, wurde bisher 100 Euro Aufpreis fällig. Diese Praxis ist ab sofort Geschichte.

Naturgemäß zufrieden mit der Rechtssprechung ist die AK Tirol, überraschender weise aber auch AUA-Sprecher Peter Thier. Denn der OGH habe nur die entsprechende Passage in den Tarifbedingungen aufgehoben, nicht jedoch die Praxis an sich. „Die Umgehung der teureren Tickets darf unterbunden werden“, interpretiert Thier das Urteil. „Dies wird die AUA auch tun, sofern es sich nicht um Fälle höherer Gewalt wie Wetterkapriolen handelt.“ Und zwar anstatt des Aufpreises in Form von Stornogebühren nur für Österreicher. „Dann könnte es eventuell am Gate wieder Passkontrollen geben, um die schwarzen Schafe unter den Reisenden herauszufinden.“ Eine weitere Klage des VKI gegen die AUA-Mutter Lufthansa in derselben Causa muss der OGH noch entscheiden.

Sommerflugplan

Mit Beginn des Sommerflugplans ab 31. März fliegt die AUA öfter nach Osteuropa. Sieben zusätzliche Flüge in der Woche gibt es nach St. Petersburg, jeweils vier Mal öfter geht es nach Chisinau (Moldawien). Aufgestockt wird unter anderem auch das Angebot nach Jerewan (Armenien), Sibiu (Rumänien). „Wir adaptieren das Netz für unsere neue Destination Chicago, der größten Gemeinde für Auswanderer aus Osteuropa“, sagt Thier. Gestrichen wird dagegen je eine tägliche Verbindung nach Barcelona (zwei Mal täglich) sowie London (nur noch drei Mal täglich).

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