Ökostrom-Förderung laut Rechnungshof wirksam, aber zu teuer

Der Kapazitätsausbau bei Windkraft und Photovoltaik könnte effizienter stattfinden.
Der Kapazitätsausbau bei Windkraft und Photovoltaik hätte mit gleichem Aufwand rascher erfolgen können.

Das System der Ökostromförderung in Österreich war bisher wirksam, die für 2015 und 2020 gesetzten Ausbauziele für die Erzeugung von Strom aus Windkraft und Photovoltaik wurden zum Teil sogar übererfüllt - allerdings wurde dafür mehr Geld ausgegeben als notwendig gewesen wäre, kritisiert der Rechnungshof (RH) in seinem heute (Freitag) veröffentlichten Prüfbericht.

Ineffizient und teuer

Mit dem Geld, das für die Förderung von Windkraft und Photovoltaik ausgegeben wurde, hätte man schon längst mehr Anlagen errichten und mehr Strom produzieren können, sagen die RH-Prüfer, das Fördersystem sei ineffizient und teuer.

Überprüft hat der Rechnungshof die Organisation und Aufgabenerfüllung der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) und die strategische Steuerung durch das im Prüfungszeitraum 2013 bis 2017 zuständige Wirtschaftsministerium. Die Prüfung fand von April bis Oktober 2018 statt.

Das System der geförderten Einspeisetarife, das den Betreibern von Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen für 13 Jahre einen fixen Preis für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom sichert, sei ein "von Marktmechanismen weitgehend entkoppeltes System", heißt es in dem Bericht. Im Zeitraum 2013 bis 2017 seien für die Erzeugung und Einspeisung von gefördertem Ökostrom Vergütungen in Höhe von insgesamt 4,671 Mrd. Euro angefallen, wovon rund drei Viertel auf Fördermitteln stammten, also von Haushalten, Gewerbe und Industrie eingehoben wurden.

Überhöhte Tarife

Bei der Festlegung der Einspeisetarife habe sich das Ministerium nicht konsequent an der gesetzlich vorgeschriebenen Effizienz des Fördermitteleinsatzes orientiert, sondern habe in etlichen Jahren höhere Tarife verordnet als die E-Control ermittelt hatte - und das trotz mehrfacher Überzeichnung der verfügbaren Mittel. Die Tarife seien also offensichtlich sehr attraktiv gewesen und man hätte mit niedrigeren Tarifen wesentlich mehr Projekte fördern können, so die Kritik.

Höheres Potenzial

"Der Ausbau der Photovoltaik blieb damit unter dem möglichen bzw. geplanten Niveau, alleine im Jahr 2015 um rund 20 Prozent", sagt der Rechnungshof. Im Zeitraum 2013 und 2015 habe das Ministerium somit auf den Ausbau von 33 Megawatt an PV-Leistung verzichtet. Über die 13-jährige Förderdauer seien Opportunitätskosten von annähernd 47 Mio. Euro entstanden.

Ähnlich sieht es auch bei der Windkraft aus: Hier habe das Ministerium trotz langer Wartelisten die Möglichkeit zu einer Senkung der Einspeisetarife nur zum Teil genützt und ab 2012 auf ein Ausbaupotenzial von 27 MW verzichtet. Bei der Windkraft ermittelte der RH Opportunitätskosten von rund 38 Mio. Euro.

Durch die Erstreckung der Umsetzungsfrist für Windkraftanlagen auf 48 Monate ab Antragstellung seien den Anlagenbetreibern zudem Förderoptimierungen und Mitnahmeeffekte ermöglicht worden, weil die Kosten für PV- und Windkraftanlagen kontinuierlich sinken würden.

Insgesamt kritisiert der Rechnungshof auch das Fehlen eines Gesamtüberblicks über die Kosten der Systemtransformation - auch der Netzausbau und das Engpassmanagement würden ja Kosten verursachen. Die Aufwendungen für Ausgleichsenergie seien von rund 29 Mio. Euro im Jahr 2012 auf rund 85 Mio. Euro im Jahr 2015 gestiegen und bis 2017 auf rund 42 Mio. Euro gesunken. Durch das "Auseinanderfallen" von Ökostromausbau und Systemverantwortung der Ökostromerzeuger erfolge der Ausbau der erneuerbaren Energie viel rascher als die dafür notwendige Anpassung der Netzinfrastruktur. Die damit verbundenen Kosten wären vermeidbar gewesen und müssten letztlich von den Endverbrauchern getragen werden.

Personelle Verflechtung

Das Ministerium als wesentlichster Akteur müsste für die große Aufgabe, die Energiewende bis 2030 umzusetzen, besser aufgestellt sein, sagt der Rechnungshof und empfiehlt, die Energiesektion des Ministeriums auch personell mit mehr Ressourcen auszustatten.

Bei der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG, an der die öffentliche Hand indirekt - über Energieunternehmen des Bundes sowie der Länder Tirol und Vorarlberg - zu fast 50 Prozent beteiligt war, wird ein fehlendes Kräftegleichgewicht zwischen Aufsichtsrat und Vorstand kritisiert. Die OeMAG kaufe 80 Prozent ihrer Leistungen zu, wobei diese Leistungen von den Eigentümern bereitgestellt würden, die gleichzeitig die Aufsichtsräte stellen würden. Diese weitreichende personelle Verflechtung sei eine kritische Konstellation.

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