ÖBB-Beamtenpensionen kosten mehr als zwei Milliarden Euro
Der Rechnungshof fährt mit heftiger Kritik an den ÖBB auf. Die Zahl der Bezieher einer Bundesbahnbeamtenpension (inklusive Witwen und Waisen) sank zwischen 2008 und 2016 von rund 72.700 auf 64.234. Die Ausgaben für diese Pensionen stiegen dagegen um 108 Millionen Euro auf 2,042 Milliarden Euro an.
Der Bund musste dementsprechend höhere Kosten tragen, kritisiert der Rechnungshof in einer Follow-Up-Überprüfung des Pensionsrechts der ÖBB-Bediensteten. Die Kosten für die Bund stiegen von 1,52 auf 1,66 Milliarden Euro, das entspricht einem Plus von 9,2 Prozent.
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der ÖBB-Pensionisten stieg zwar von 2014 bis 2016 auf rund 56 Jahre an, liegt aber weiterhin um rund vier Jahre unter dem Regelpensionsantrittsalter.
Die Prüfer des Rechnungshofes monieren, dass die Staatsbahn die Empfehlungen zur Pensionsanpassung zum Großteil nicht umgesetzt habe. Dadurch würden sich die Einsparungen von rund einer Milliarde auf lediglich 560 Millionen Euro reduzieren - gerechnet für den Zeitraum von 2018 bis 2050.
Der Rechnungshof befasst sich nur mit jenen ÖBB-Mitarbeitern, die bis Ende 1994 aufgenommen wurden. Diese wurden weitgehende definitiv gestellt, sind also unkündbar und unterliegen einem eigenen Pensionsrecht. Für alle Mitarbeiter, die ab 1. Jänner 1995 eingetreten sind gilt das ASVG.
Der Rechnungshof wiederholte seine Empfehlungen zu den Änderungen des ÖBB-Pensionsrechts aus dem Vorbericht. Diese sehen unter anderem die Nichtabsenkung der Pensionssicherungsbeiträge der Bundesbahnbeamten sowie höhere Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand vor.
Die ÖBB kontert
Grundsätzlich halten die ÖBB fest, dass die kritisierten Punkte auf dem Beamtendienstrecht fußen, das seit mehr als 25 Jahren nicht mehr zur Anwendung kommt. "Weitere Änderungen des Pensionsrechtes obliegen der Kompetenz des Gesetzgebers und sind nicht im Einfluss des Unternehmens ÖBB", spielen die Staatsbahnen den Ball an die Regierung weiter.
Wobei tiefgreifende Eingriffe in das Beamtendienstrecht der alten Eisenbahner mehrmals versucht wurden, aber aufgrund des Vertrauensgrundsatzes wieder fallen gelassen wurden. Vereinfacht gesagt besagt dieser Grundsatz, dass nicht unvermittelt in die Lebensplanung eingegriffen werden darf. Gerade bei den ÖBB war es so, dass die Beamten vergleichsweise wenig zu Berufsbeginn verdienten, dafür die Zahlungen mit dem Alter und entsprechend in der Pension deutlich stiegen.
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