ÖAMTC warnt vor voreiligen VW-Klagen

Immer mehr österreichische VW-Anleger klagen
Jurist bezweifelt, dass Urteil in den Instanzen hält und rät Autofahrern, sich Verjährungsverzicht vom Händler zu holen.

Der Autofahrerclub ÖAMTC mahnt nach dem ersten österreichischen Urteil im VW-Skandal zugunsten eines Autofahrers zur Vorsicht. "Es wäre nicht sehr zweckmäßig, auf Basis dieses Urteils auf eigene Faust zu klagen. Das kann zu völlig anderen Ergebnissen führen", sagte Chefjurist Martin Hoffer zur APA. Er empfiehlt, das Urteil des Höchstgerichts abzuwarten; es ist davon auszugehen, dass der Fall durch die Instanzen geht.

Als Absicherung: Verjährungsverzicht vom Autohändler

Als Absicherung können sich betroffene VW-Besitzer von ihrem Autohändler einen Verjährungsverzicht unterschreiben lassen, so der Rat des Juristen. Der ÖAMTC hat dafür ein entsprechendes Formular auf seine Homepage gestellt. "Dadurch entgeht man der Gefahr, dass etwaige Gewährleistungsansprüche oder auch Ansprüche wegen Irrtumsanfechtung oder auf Schadenersatz verjähren." Wenn dann Rechtssicherheit herrscht, könne man risikolos klagen.

Der VW-Konzern habe zwar global bis Ende 2016 einen Verjährungsverzicht abgegeben, aber da die Händler dazwischengeschaltet sind, seien Autofahrer auf der sicheren Seite, wenn sie sich auch vom Verkäufer einen solchen Verzicht holen.

Hoffer bezweifelt, dass das Urteil, das ein VW-Touran-Besitzer vom Landesgericht Linz erwirkt hat, in den Instanzen hält. Der "sehr springende Punkt" sei, ob die Vertragsparteien (Käufer und Händler) wirklich davon ausgehen können, dass ein Auto nie eine manipulierende Software eingebaut hat - "auch wenn diese keine ungünstige Wirkung haben sollte".

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