Neues Telekomgesetz erzürnt die Netzbetreiber

Neues Telekomgesetz erzürnt die Netzbetreiber
A1, Magenta und Drei sprechen von Schikanen und sehen Zeitplan für 5G-Ausbau gefährdet. Für Konsumenten bringt das Gesetz auch Verbesserungen.

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), dessen Begutachtungsfrist soeben ausgelaufen ist, sorgt für Aufruhr in der Branche. Die Mobilfunkbetreiber A1, Magenta und Drei drohten am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Abzug von Investitionsgelder aus Österreich, sollte die Novelle wie im Entwurf vorgesehen im Sommer inkraft treten. "Wird das Gesetz 1:1 umgesetzt, wäre das Ziel, 5G-Vorreiterland in Europa zu werden, nicht mehr erreichbar", sagte Magenta-Chef Andreas Bierwirth.

 

JAHRES-PK MAGENTA: BIERWIRTH
Magenta-Chef Andreas Bierwirth

Die Netzbetreiber stören vor allem zusätzliche Hürden beim 5G-Ausbau. So herrscht bei der Errichtung neuer Infrastruktur künftig ein Vorrang für die Mitbenutzung, Bestehendes soll also zuerst geteilt werden, bevor Neues errichtet wird. Zudem werden die Haftungsregeln bei Glasfaserleitungen verschärft. Sollten diese etwa bei Grabungsarbeiten beschädigt werden, haften die Mobilfunkbetreiber für den Schaden, nicht die Grundstückseigentümer. "Wir werden uns gut überlegen, wo und ob wir Glasfaser verlegen", ergänzt A1-Chef Marcus Grausam.

PK A1 startet 5G Netz
A1-Telekom-Austria-Chef Marcus Grausam

Zusätzlich finden sich im Entwurf zahlreiche zusätzliche Aufgaben im öffentlichen Interesse, die von den  Mobilfunkunternehmen zu tragen sind, etwa die Kosten für die Regulierungsbehörde RTR. Der aktuelle Gesetzesentwurf sei "ein massiver Rückschritt zur aktuellen Rechtslage", so der neue Drei-Chef Rudolf Schrefl. Er verweist auch darauf, dass ob der Hürden der verordnete Zeitplan zum 5G-Ausbau nicht halten werde, was zu hohen Pönalen für die Betreiber führen könnte. 

Mehr Konsumentenschutz

Abgesehen von mehr Kooperations-Verpflichtungen beim Netzausbau und einigen wettbewerbsrechtlichen Klarstellungen bringt das neue TKG auch Verbesserungen für Konsumenten. So wird der Betreiberwechsel insofern erleichtert, dass eMails bis zu einem Jahr lang an den neuen Betreiber weitergeleitet werden müssen, es also eine Art "Nachsendeauftrag" gibt. Die Rufnummernmitnahme wird auch einen Monat nach Vertragskündigung ermöglicht.

Erstmals unterliegen auch eMail- und Nachrichtendienste wie Facebook Messenger, WhatsApp, Signal & Co. der Regulierungsaufsicht der RTR und Telekom-Control-Kommission, wodurch sich Konsumenten auch an die Schlichtungsstelle wenden können. Die Arbeiterkammer vermisst in ihrer Stellungnahme zum TKG-Gesetz Regelungen zu einer realitätsnahen Angabe der Bandbreiten.

Hochrisikolieferanten

Für Kritik sorgt auch die Möglichkeit, dass Hersteller von Komponenten eines Netzes für elektronische Kommunikation oder Bereitsteller von Dienstleistungen für solche Netze als "Hochrisikolieferant" eingestuft werden können und sich einer genauen Überprüfung unterziehen müssen. Diese Definition trifft dann zu, wenn der Anbieter nicht in der Lage ist, EU-Sicherheits- und Datenschutznormen einzuhalten. Der chinesische Netzwerkausrüster ZTE wirft der Regierung hier "Gold Plating"vor und verweist auf eine EU-Empfehlung, die ausschließlich auf 5G-Netze bezieht. Es sollte sich ausschließlich auf "kritische Komponenten" beziehen und sachlichen Kriterien folgen.

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